Vermittlung der Stadt erfolgreich

Montag, 21. Mai 2007

PATRIZIA erweitert Mieterschutz

Seit 01. Februar dieses Jahres sind die Wohnungen der MEAG in Unterschleißheim in den Besitz der PATRIZIA übergegangen. Grundsätzlich kann hier die Stadt nur vermittelnd tätig werden, sie hat sich jedoch sehr frühzeitig in die Verhandlungen eingeschaltet und seither bereits einige positive Ergebnisse für die Unterschleißheimer Bürger erreichen können. Am 19. Dezember 2006 hat Herr Bürgermeister Zeitler mit dem neuen Eigentümer ein Gespräch geführt, bei dem vor allem die Maßnahmen zum Mieterschutz ein vorrangiges Themenfeld darstellten. Am 12. Februar hat ein weiteres Gespräch zwischen der Stadt und der PATRIZIA sowie der Vorsitzenden des Mieterschutzvereins Garching-Hochbrück e.V. und Vertretern der Mieterschaft stattgefunden. Hier konnte ein umfangreicher Kündigungsschutz im Sinne der Mieterinnen und Mieter erreicht werden. So wurde auf Anregung der Stadt der lebenslange Kündigungsschutz wegen Eigenbedarf von 65 auf 60 Jahre heruntergesetzt. Diese Vereinbarung zum Wohle vieler Mieterinnen und Mieter konnte nun um einen weiteren Passus ergänzt werden: Neben dem ohnehin bereits bestehenden, lebenslangen Kündigungsschutz für "anerkannt pflegebedürftige Personen" erhalten nun auch Mieter, die einen pflegebedürftigen Elternteil in ihrer Mietwohnung aufgenommen haben, für die Dauer der Pflege des Elternteils vollen Kündigungsschutz. Dieser Passus kann bei Bedarf individuell vertraglich vereinbart werden. Diese mögliche Vertragsergänzung zeigt, dass sich das Engagement der Stadt für einen starken Mieterschutz auszahlt und die PATRIZIA, die für ihre sozialverträgliche Vorgehensweise bekannt ist, sich gewohnt kooperativ und mieterfreundlich zeigt.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.