Informationen zur Briefwahl
Die Briefwahlunterlagen zur Landtags- und Bezirkswahl können bis Freitag, den 06.10.2023 um 15:00 Uhr im Rathaus (Information & Bürgerbüro) beantragt werden. Darüber hinaus können Sie die Briefwahlunterlagen bis Donnerstag, 05.10.2023 um 10:00 Uhr auch unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/unterschleissheim online beantragen.
Außerdem können Briefwahlunterlagen am Samstag, den 07.10.2023, zwischen 10.00 und 12.00 Uhr ausgestellt werden, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass die bereits beantragten Unterlagen nicht zugestellt worden sind.
Das Wahlamt können Sie in diesem Zeitraum telefonisch unter 0176/625 86 678 erreichen.
In besonderen Fällen, z.B. plötzliche Erkrankung, ist die Ausstellung von Briefunterlagen mit Vollmacht der erkrankten Person noch bis Sonntag, den 08.10.2023 um 15.00 Uhr, im Rathaus (Information & Bürgerbüro) möglich.
Bis spätestens 17. September erhalten Sie per Post eine Wahlbenachrichtigung. Falls nicht, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Unterschleißheim. Mit dieser postalischen Benachrichtigung können Sie einen Wahlschein beantragen.
Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen Online oder per Post ist nicht mehr möglich.
4. Persönlich
Sie können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Rathaus/Wahlamt gegen Vorlage Ihrer persönlichen Wahlbenachrichtigung und Ihres Personalausweises/ Reisepasses abholen. Dafür ist kein Termin nötig. Personen, die die Abholung für jemand anderen übernehmen (auch Ehegatte) benötigen eine schriftliche Vollmacht, die ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden ist.
Letzte Ausstellungsmöglichkeit am 06. Oktober, 15 Uhr. Bei plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung, unter Vorlage eines Nachweises, auch am Wahltag, 8. Oktober, bis 15 Uhr im Rathaus/Wahlamt möglich.