Sie benötigen weitere Informationen zum Thema Klimaschutz? Sie wollen sich über vorhandene Konzepte ein Bild machen oder suchen aktuelle Gesetze und Verordnungen? Dann sind Sie auf dieser Seite richtig.
Das Energie- und Klimaschutzkonzept aus dem Jahre 2011 wird derzeit überarbeitet.
Energieeinsparung, Energieeffizienz und der Ausbau der erneuerbaren Energien sind ein unverzichtbarer Baustein für den Klimaschutz und die Versorgungssicherheit Unterschleißheims. Der vorliegende Energienutzungsplan ist ein wichtiges Planungsinstrument, um zielgerichtet den Ausbau erneuerbarer Energien zu koordinieren, eine Optimierung der Wärmenutzung zu forcieren und Energieeinspar- sowie Effizienzmaßnahmen zu befördern.
Mit der „Aktion Zukunft+“ gibt es jetzt ein Werkzeug, um den Klimaschutz im Landkreis München und auch weltweit gemeinschaftlich mittels Crowdfunding zu finanzieren: Bürgerinnen und Bürger, genauso wie Unternehmen, Organisationen und Kommunen, können sich mit einer Spende für Klimaschutzprojekte einsetzen. Die „Aktion Zukunft+“ ist eine Initiative des Landkreises München im Rahmen der 29++Klima.Energie.Initiative in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH.
Mit der 29++ Klima. Energie. Initiative. haben sich die 29 Städte und Gemeinden im Landkreis München zusammen mit der Kreisverwaltung 2016 das Ziel gesteckt, die 2010 ermittelten jährlichen Pro-Kopf-Emissionen von rund 13 Tonnen CO2 bis ins Jahr 2030 um 54 Prozent auf 6 Tonnen zu reduzieren. Eine zentrale Säule des vom Kreistag im Dezember 2016 verabschiedeten Handlungsprogramms zu 29++ war dabei die Implementierung eines Energiecontrollings für den gesamten Landkreis. Der alle zwei Jahre erscheinende Treibhausgasbericht für den Landkreis München bildet die Grundlage für die Evaluation der Klima- und Energieinitiative.
Der Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) ist eine Institution der Vereinten Nationen. In seinem Auftrag tragen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weltweit den aktuellen Stand der Klimaforschung zusammen und bewerten anhand anerkannter Veröffentlichungen den jeweils neuesten Kenntnisstand zum Klimawandel. Der IPCC bietet Grundlagen für wissenschaftsbasierte Entscheidungen der Politik und zeigt unterschiedliche Handlungsoptionen und deren Implikationen auf, ohne jedoch politische Empfehlungen zu geben.
Zur Umsetzung von Energie- und Klimaaktivitäten gibt es viele Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die es zu berücksichtigen gilt. Die wichtigsten Rechtsakte des Klimaschutz- und Energierechts sind:
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz und die Emissionshandelsverordnung 2020 auf der Grundlage der EU-Treibhausgasemissionshandels-Richtlinie
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, die Biomasseverordnung u.a. auf der Grundlage der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung, der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz auf der Grundlage der EU-Energieeffizienz-Richtlinie und der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz auf der Grundlage der EU-Rahmenrichtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung
Das Energiewirtschaftsgesetz und ergänzende Verordnungen (z.B. Stromnetzentgeltverordnung) im Rahmen der EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie
Das Stromsteuergesetz und das Energiesteuergesetz im Rahmen der EU-Energiesteuer-Richtlinie und der EU-Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020
Aktuelle Gesetze und Verodnungen zu allen Klima-, Energie- und Umwelt-Themen finden Sie auf der