Sie benötigen weitere Informationen zum Thema Klimaschutz? Sie wollen sich über vorhandene Konzepte ein Bild machen oder suchen aktuelle Gesetze und Verordnungen? Dann sind Sie auf dieser Seite richtig.
Das Energie- und Klimaschutzkonzept aus dem Jahre 2011 wird derzeit überarbeitet.
Energieeinsparung, Energieeffizienz und der Ausbau der erneuerbaren Energien sind ein unverzichtbarer Baustein für den Klimaschutz und die Versorgungssicherheit Unterschleißheims. Der vorliegende Energienutzungsplan ist ein wichtiges Planungsinstrument, um zielgerichtet den Ausbau erneuerbarer Energien zu koordinieren, eine Optimierung der Wärmenutzung zu forcieren und Energieeinspar- sowie Effizienzmaßnahmen zu befördern.
Mit der „Aktion Zukunft+“ gibt es jetzt ein Werkzeug, um den Klimaschutz im Landkreis München und auch weltweit gemeinschaftlich mittels Crowdfunding zu finanzieren: Bürgerinnen und Bürger, genauso wie Unternehmen, Organisationen und Kommunen, können sich mit einer Spende für Klimaschutzprojekte einsetzen. Die „Aktion Zukunft+“ ist eine Initiative des Landkreises München im Rahmen der 29++Klima.Energie.Initiative in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH.
Mit der 29++ Klima. Energie. Initiative. haben sich die 29 Städte und Gemeinden im Landkreis München zusammen mit der Kreisverwaltung 2016 das Ziel gesteckt, die 2010 ermittelten jährlichen Pro-Kopf-Emissionen von rund 13 Tonnen CO2 bis ins Jahr 2030 um 54 Prozent auf 6 Tonnen zu reduzieren. Eine zentrale Säule des vom Kreistag im Dezember 2016 verabschiedeten Handlungsprogramms zu 29++ war dabei die Implementierung eines Energiecontrollings für den gesamten Landkreis. Der alle zwei Jahre erscheinende Treibhausgasbericht für den Landkreis München bildet die Grundlage für die Evaluation der Klima- und Energieinitiative.
Der Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) ist eine Institution der Vereinten Nationen. In seinem Auftrag tragen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weltweit den aktuellen Stand der Klimaforschung zusammen und bewerten anhand anerkannter Veröffentlichungen den jeweils neuesten Kenntnisstand zum Klimawandel. Der IPCC bietet Grundlagen für wissenschaftsbasierte Entscheidungen der Politik und zeigt unterschiedliche Handlungsoptionen und deren Implikationen auf, ohne jedoch politische Empfehlungen zu geben.
Zur Umsetzung von Energie- und Klimaaktivitäten gibt es viele Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die es zu berücksichtigen gilt. Die wichtigsten Rechtsakte des Klimaschutz- und Energierechts sind:
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz und die Emissionshandelsverordnung 2020 auf der Grundlage der EU-Treibhausgasemissionshandels-Richtlinie
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, die Biomasseverordnung u.a. auf der Grundlage der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung, der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz auf der Grundlage der EU-Energieeffizienz-Richtlinie und der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz auf der Grundlage der EU-Rahmenrichtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung
Das Energiewirtschaftsgesetz und ergänzende Verordnungen (z.B. Stromnetzentgeltverordnung) im Rahmen der EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie
Das Stromsteuergesetz und das Energiesteuergesetz im Rahmen der EU-Energiesteuer-Richtlinie und der EU-Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020
Aktuelle Gesetze und Verodnungen zu allen Klima-, Energie- und Umwelt-Themen finden Sie auf der
Förderprojekt „Einführung eines Energiemanagementsystems für die Stadt Unterschleißheim“
Um den Energieverbrauch und den Ausstoß von CO2-Emissionen der Stadt Unterschleißheim weiterhin zu senken, ist am 01.03.2020 das Projekt zur Einführung eines Energiemanagementsystems für die Stadt Unterschleißheim für 21 Gebäude gestartet. Durch ein Energiemanagement (u. a. Auswertungen/Umsetzung von energiesparenden Maßnahmen) soll der Energieverbrauch in den städtischen Liegenschaften reduziert werden. Dabei wurden die Gebäude und ihre Zählerstrukturen aufgenommen und in eine Software eingegeben. Mithilfe eines QR-Codes an den entsprechenden Zählern für Strom, Wasser, Wärme werden diese monatlich von den Hausmeistern abgelesen und in das System eingegeben. Dadurch ist die Erarbeitung eines Energieberichts und ein Controlling der bereits erfassten Liegenschaften möglich. Nach Abschluss des Vorhabens sollen sukzessive alle verbleibenden Liegenschaften eingegeben werden.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundes-ministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Unterschleißheim arbeitet seit Herbst 2024 an einer kommunalen Wärmeplanung. Bis zum Herbst 2025 wird dabei untersucht, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung vor Ort erreicht werden kann. Die Kommunale Wärmeplanung wird gemeinsam mit dem Dienstleister prosio engineering GmbH aus Lauf a.d. Pegnitz durchgeführt.
Am 1. Januar 2024 ist in Deutschland das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft getreten. Es bildet die rechtliche Grundlage für eine flächendeckende, verbindliche und systematische Wärmeplanung. Ziel dieses Gesetzes ist es, basierend auf den lokalen Gegebenheiten aufzuzeigen, wie die Wärmeversorgung schrittweise auf erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt werden kann. Dadurch erhalten Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Energieversorger mehr Planungssicherheit hinsichtlich der zukünftigen lokalen Wärmeversorgung.
Ein zentrales Ziel der Wärmeplanung ist es, den optimalen und wirtschaftlichsten Weg zu einer klimafreundlichen und zukunftsorientierten Wärmeversorgung vor Ort zu bestimmen.
Der Wärmeplan für Unterschleißheim muss bis zum 30. Juni 2028 erstellt werden. Dabei sind vor allem zwei wesentliche Fragen zu beantworten:
Wie hoch ist der aktuelle Wärmebedarf? Hierfür wird eine Bestandsanalyse durchgeführt, die den aktuellen Wärmeverbrauch, die eingesetzten Energieträger, bestehende Wärmeerzeugungsanlagen sowie die relevante Energieinfrastruktur erfasst.
Wie kann die zukünftige Wärmeversorgung gestaltet werden und welcher Bedarf ist zu erwarten? Dazu erfolgt eine Potenzialanalyse, in der geprüft wird, welche erneuerbaren Energien und unvermeidbaren Abwärmequellen künftig genutzt werden können. Dazu gehören beispielsweise Abwärme aus Rechenzentren sowie Energie aus Abwasser, Solarthermie, Geothermie, Biomasse oder grünem Wasserstoff. Das Ergebnis der Wärmeplanung zeigt dann konkret auf, welche Gebiete zentral über ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz versorgt werden können und wo dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen oder Biomassekessel in Gebäuden sinnvoll sind. Wenn noch keine finale Entscheidung getroffen werden kann oder eine mögliche Umstellung des Gasnetzes auf grünes Methan (z. B. Biomethan) gerade noch geprüft wird, wird ein Gebiet als Prüfgebiet ausgewiesen.
Förderung über die Nationale Klimaschutzinitiative Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Förderkennzeichen: 67K13049 Laufzeit des Vorhabens: 01.12.2023 bis 31.08.2025 Förderquote: 90 %