Was ist ein Fundtier?

Verirrte oder dem Halter dauerhaft entlaufene Haustiere sowie Haustiere ohne bekannten Halter gelten als Fundtiere.
Das von der Stadt Unterschleißheim beauftragte Tierheim Landkreis Freising in Neufahrn-Mintraching, betrieben vom Tierschutzverein Freising e. V., nimmt folgende Tierarten auf: Hunde, Katzen, kleine Heimtiere (Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Ratten, Mäuse), Vögel, Land- und Wasserschildkröten.
Falls das gefundene Tier hier nicht aufgelistet ist, sprechen Sie dennoch mit dem Tierheim Landkreis Freising (08165 9993760), man wird sich um eine Lösung bemühen.
Ich würde das Fundtier gerne behalten. Ist das möglich?
Lässt sich der Eigentümer nach einer Frist von 6 Monaten nicht ermitteln, hat der Finder die Möglichkeit, das Fundtier dauerhaft bei sich aufzunehmen. Der oder die Aufnahmewillige muss zudem die tierschutzgerechte Anforderung zur Haltung des Tieres erfüllen.
Achtung! Fundunterschlagung von Tieren ist strafbar und kann als Diebstahl gewertet werden. Verzichten Sie auf die Meldung beim Tierheim (bzw. bei Stadtverwaltung oder Polizei) und nehmen das Tier ohne Genehmigung oder Absprache der zuständigen Behörde auf, können Strafen drohen.
