auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen und Richtlinen zur kommenden Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023
am Wahltag 18 Jahre alt sind und
nicht vom Wahlrecht durch Gesetz ausgeschlossen sind.
Landtagswahl: ihren Hauptwohnsitz seit 3 Monaten in Bayern haben.
Bezirkswahl: ihren Hauptwohnsitz seit 3 Monaten in Oberbayern haben.
Voraussetzung ist der Eintrag in das Wählerverzeichnis, das im Melderegister geführt wird. Die Eintragung erfolgt von Amts wegen. Als Nachweis darüber erhalten Sie ca. in der ersten Septemberwoche Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief.
Sollten Sie diesen nicht erhalten haben, wenden Sie sich unverzüglich an das Bürgerbüro im Rathaus.
Ihr Wahllokal ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckt.
Alle Wahllokale in Unterschleißheim sind barrierefrei.
Bitte bringen Sie den Wahlberechtigungsbrief und einen Personalausweis oder Reisepass mit. Sollten Sie den Wahlberechtigungsbrief verlegt oder verloren haben, können Sie auch mit Ihrem Ausweis in dem für Sie zuständigen Wahllokal abstimmen.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich ab Ende August 2023 möglich.
Landtagswahl
Sie haben zwei Stimmen: eine Stimme für die Wahl einer oder eines Stimmkreisabgeordneten (Erststimme, kleiner weißer Stimmzettel) und eine Stimme für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten (Zweitstimme, großer weißer Stimmzettel).
Bezirkswahl
Sie haben zwei Stimmen: eine Stimme für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats im Stimmkreis (Erststimme, kleiner blauer Stimmzettel) und eine Stimme für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats im Wahlkreis (Zweitstimme, großer blauer Stimmzettel).
Weitere Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl, insbesondere über den Wahlhergang, entnehmen Sie bitte den amtlichen Bekanntmachungen an den Schaukästen und am Wahlsonntag den Anschlägen vor den Wahllokalen sowie der Presse.
Ein sehr gutes Angebot an ausführlichen Informationen bieten folgende Homepages:
Für Auskünfte zur Eintragung im Wählerverzeichnis sowie für Briefwahlunterlagen stehen das Bürgerbüro der Stadt Unterschleißheim (Tel. 089 31009 0) und für allgemeine wahlrechtliche Fragen Frau Obermaier (Tel. 089 31009 174) während der üblichen Geschäftsstunden zur Verfügung.