Bebauungspläne

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan wird grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Zwischen dem Bebauungsplan und dem Flächennutzungsplan darf kein wesentlicher inhaltlicher Widerspruch bestehen.
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthält alle rechtsverbindlichen ortsplanerischen Festsetzungen für einen bestimmten Teil des Stadtgebiets. Er regelt somit die Art und Weise der möglichen Bebauung für die Grundstücke, die sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindlichen. Dort sind die zulässigen Nutzungen (z.B. Art des Baugebiets, Wandhöhe, überbaubare Grundfläche oder Geschossfläche), sowie weitere gestalterische Regelungen festgelegt.

Wie entsteht ein Bebauungsplan?

Analog zum Flächennutzungsplan ist die Aufstellung des Bebauungsplans im Rahmen eines förmlichen Verfahrens nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. In diesem Verfahren werden sowohl die Öffentlichkeit, als auch Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (das sind zum Beispiel staatliche Behörden wie Wasserwirtschaftsamt, Autobahndirektion etc). beteiligt.

Welche Auswirkung hat ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan bildet die rechtsverbindliche Grundlage für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben in seinem Geltungsbereich.
Er gibt Bürgerinnen und Bürgern ein Recht auf eine Bebauung entsprechend seinen Festsetzungen.

Die verschiedenen Arten von Bebauungsplänen.

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen dem qualifizierten, dem vorhabenbezogenen und dem einfachen Bebauungsplan.

  • Ein qualifizierter Bebauungsplan liegt vor, wenn mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten sind.
  • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ermöglicht eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Kommunen und privaten Investoren. Voraussetzung ist, dass der Investor zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist. Darüber hinaus muss er sich in einem Durchführungsvertrag zur Durchführung der Maßnahmen verpflichten.
  • Einfache Bebauungspläne sind solche, die weder die Voraussetzungen eines qualifizierten noch eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfüllen (z.B. sogenannte Baulinienpläne, die nur die bebaubare Grundstückstiefe festlegen). Die einfachen Bebauungspläne sind nicht mehr üblich, liegen aber in historischer Form vereinzelt noch rechtsverbindlich vor.

Interaktiver Bebauungsplan

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