Kaminkehrerwesen
Der Eigentümer eines Anwesens ist verantwortlich, dass die Kehr- und Überprüfungsarbeiten durchgeführt werden. Beim Landratsamt München erhalten Sie nähere Auskünfte, z. B. zu dem für Sie zuständigen Bezirksschornsteinfeger.
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger erlässt dazu einen Feuerstättenbescheid, aus dem ersichtlich ist, welche Arbeiten zu veranlassen sind.
Die Durchführung dieser Arbeiten darf nur durch Betriebe erfolgen, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder die Voraussetzungen nach den §§ 7 bis 9 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3075) erfüllen.
Kaminkehrersuche für die Stadt Unterschleißheim
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises München