Leistungen erhalten
Geflüchtete aus der Ukraine konnten bisher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Ab dem 1. Juni 2022 erhalten sie stattdessen Leistungen der Grundsicherung. Dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz hat der Bundesrat nun zugestimmt. Erwerbsfähige Geflüchtete und ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die sich derzeit im Landkreis München aufhalten, können dann als sogenannte Bedarfsgemeinschaft Leistungen beim Jobcenter des Landkreises beantragen. Dafür benötigen sie eine Fiktionsbescheinigung (Bestätigung über die Beantragung eines Aufenthaltstitels) oder einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
Geflüchtete, die bisher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben, können jetzt die Leistungen der Grundsicherung mithilfe eines Online-Formulars beantragen. Das Formular steht auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de/kurzantrag-sgb2-online-ukraine zur Verfügung. Ausfüllhilfen in ukrainischer und russischer Sprache finden Sie hier. Der Antrag kann komplett auf elektronischem Weg gestellt werden, ein persönlicher Termin im Landratsamt ist nicht erforderlich. Für die Antragstellung wird zwingend eine deutsche Bankverbindung benötigt. Eine gesetzliche Krankenversicherung muss ausgewählt und im Antrag angegeben werden.
Aufenthalt in Deutschland
Flüchtlinge aus der Ukraine können eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes für zunächst 1 Jahr erhalten.
Sie erhalten zunächst eine Bescheinigung über die Antragstellung (Fiktionsbescheinigung). Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Bis zum Erhalt des elektronischen Aufenthaltstitels ist die Aufnahme der Erwerbstätigkeit mit der Fiktionsbescheinigung bereits erlaubt.
Zuständig für die Erteilung der Aufenthaltstitel für im Landkreis München wohnhafte UkrainerInnen ist die Ausländerbehörde im Landratsamt München. Diese befindet sich in der Außenstelle in der Ludmillastraße 26, 81543 München.
Wer einen Antrag stellen möchte, wird gebeten einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Bitte nutzen Sie dazu die Online-Terminvereinbarung des Landratsamtes München. Diese finden Sie auf der Homepage des Landratsamts unter Інформація для громадян Україїни / Information für ukrainische Flüchtlinge im Landkreis München unter dem Menüpunkt „Aufenthalt in Deutschland“ oder direkt hier: Online-Terminvereinbarung für Geflüchtete aus der Ukraine
Infoblatt des Landratsamtes München - – Bitte beachten Sie die aktualisierten Informationen zum Leistungsbezug ab 1. Juni 2022