Bitte beachten Sie, dass bei der Anmeldung von Geschwisterkindern für jedes weitere Kind eine separate Anmeldung inkl. entsprechender Nachweise erforderlich ist.
Der Tag der Geburt des Kindes ist das frühestmögliche Anmeldedatum. Ein ungeborenes Kind wird bei der Platzvergabe weder berücksichtigt noch einer Einrichtung zugewiesen.
Sie können jederzeit über Ihren Elternaccount Änderungen vornehmen bzw. Unterlagen hochladen. Sollten Sie die Anmeldung in Papierform eingereicht haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeitungen des Sachgebiets Kindertageseinrichtungen, Jugend & Soziales. Bitte beachten Sie die Sperre des Onlineportals kurz vor den Platzvergaben. Änderungen können dann für die anstehende Platzvergabe nicht mehr berücksichtigt werden.
Sie haben durch die Priorisierung von Einrichtungen die Möglichkeit, Ihre Wünsche anzugeben. Es wird versucht, diese bei der Vergabe zu berücksichtigen. Es besteht allerdings kein Anspruch auf den Besuch einer Wunscheinrichtung. Deshalb kann Ihnen ein vergleichbarer und zumutbarer Platz in einer anderen Einrichtung angeboten werden. Grundsätzlich erfüllen alle Einrichtungen in Unterschleißheim den rechtlichen Anspruch. Die Stadtverwaltung empfiehlt bei hoher Dringlichkeit alle Einrichtungen anzugeben, um die Chance auf einen Platz zu erhöhen.
Bei der Vergabe der Betreuungsplätze werden soziale Kriterien wie der Alleinerziehendenstatus, die Berufstätigkeit beider Elternteile sowie besondere Notlagen von Familien berücksichtigt, die in jedem Fall nachzuweisen sind. Ältere Geschwisterkinder, die bereits eine Einrichtung besuchen, stellen kein Vergabekriterium dar. Weiterhin wird bei der Belegung von Plätzen auf eine ausgewogene Alters- sowie Geschlechterverteilung geachtet.
Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Ihr Kind in Unterschleißheim haben, solange Sie nicht im Stadtgebiet wohnen. Das bedeutet, dass wir Ihre Bedarfsmeldung erst dann berücksichtigen können, sobald der Hauptwohnsitz in Unterschleißheim angemeldet wurde. Wir bitten Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen, sobald der Umzug und die Wohnsitzummeldung erfolgt sind.
Das Betreuungsjahr startet jeweils zum September eines Jahres. Innerhalb der Platzvergaben werden die Plätze gemäß den Vergabekriterien zum 01.09. vergeben. Spätere Aufnahmewünsche werden je nach Verfügbarkeit der Plätze berücksichtigt. Wir weisen darauf hin, dass Betreuungsplätze grundsätzlich nicht freigehalten werden können.
Sie werden informiert, sobald Ihrem Kind ein Betreuungsplatz angeboten werden kann. Innerhalb einer von der Einrichtung vorgegebenen Frist ist dieser Platz verbindlich anzunehmen oder abzulehnen. Sollten Sie den angebotenen Betreuungsplatz ablehnen oder nicht fristgemäß bestätigen, müssen Sie Ihr Kind erneut anmelden. Bitte beachten Sie, dass der gesetzliche Rechtsanspruch Ihres Kindes als erfüllt gilt, sofern Sie einen Platz absagen.