Energieausweise
Mit dem Energieausweis können Mietende, Pachtende und Kaufende unkompliziert und bundesweit den Energiebedarf bzw. -verbrauch verschiedener Häuser oder Wohnungen miteinander vergleichen. Ähnlich wie das Energieeffizienzlabel beim Kühlschrank zeigt eine Farbskala von grün nach rot, wieviel Energie man für die Heizung, Warmwasserbereitung und ggf. Belüftung, Kühlung, Beleuchtung (bei Nichtwohngebäuden) benötigt und hilft somit, die potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen. Der Energieausweis enthält gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) Angaben zum Gebäude und zu seiner Beheizung sowie die Energiekennwerte des Objekts. Er bewertet also den energetischen Zustand eines Gebäudes. Das Dokument oder eine Kopie davon muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung einer Immobilie vorgelegt und nach Abschluss des Kauf-, Pacht- bzw. Mietvertrags übergeben werden.
Hausbesitzenden liefert der Energieausweis hingegen eine Orientierungshilfe für die energetische Modernisierung ihres Gebäudes, da er die energetischen Mängel eines Hauses offenlegt. Die Modernisierungsempfehlungen enthalten individuelle Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen, mit denen die Energiebilanz des Gebäudes dauerhaft verbessert werden kann.
Energieausweise werden von Fachleuten ausgestellt, die über eine Qualifikation verfügen müssen, die im § 88 des GEG geregelt ist. Hauseigentümerinnen und Bauherren finden Ausstellende von Energieausweisen z. B. in der Aussteller-Datenbank der Deutschen Energie-Agentur (dena). Auch sind verschiedene Fachleute, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes aufgeführt sind, ausstellungsberechtigt.
Nach § 79 Absatz 1 des GEG besteht grundsätzlich Wahlfreiheit bei der Ausstellung eines Bedarfs- oder Verbrauchsausweises. Allerdings müssen für bestehende Wohngebäude, die weniger als fünf Wohnungen haben und für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 (WSchV 77) einhalten, Bedarfsausweise ausgestellt werden.
Bei Neubau und grundsätzlich, wenn keine Verbrauchsdaten für ein Gebäude vorliegen, ist ebenfalls ein Bedarfsausweis zu erstellen. Wenn für ein Bestandsgebäude keine oder nicht ausreichende Verbrauchsdaten vorliegen, die nach den Vorgaben des GEG § 82 genügen, ebenfalls.
Der Bedarfsausweis entsteht auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines Gebäudes und ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Die Farbverlaufsskala im Bedarfsausweis weist zwei verschiedene Werte aus, die sehr unterschiedlich ausfallen können – einen Wert für den Endenergiebedarf und einen für den Primärenergiebedarf. Der Bedarfsausweis erlaubt eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes. Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises können die Modernisierungsempfehlungen auf der Basis einer technischen Analyse des energetischen Zustands des Gebäudes ermittelt werden. Für die Erstellung eines Bedarfsausweises sind Kosten zwischen 300 und 500 Euro üblich, da er von einem qualifizierten Energieberater erstellt wird. Bei größeren Wohnobjekten ist mit höheren Kosten zu rechnen.
Der Verbrauchsausweis gibt den durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch der Gebäudenutzer der vergangenen drei Jahre für Heizung und Warmwasserbereitung an, bei Nichtwohngebäuden wird darüber hinaus ein Stromverbrauchskennwert gebildet. Im Fall dezentraler Warmwasserbereitung im Wohngebäude oder im Fall der Kühlung von Raumluft in Wohngebäuden werden vorgegebene Pauschalen zum Endenergieverbrauch hinzugeschlagen. Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln wird der tatsächliche Energieverbrauch mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt. So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch in einem Gebäude oder einer Wohnung kann aufgrund des Witterungseinflusses vom Energieverbrauchskennwert abweichen. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist also stark vom individuellen Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer abhängig. Wird in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, so kann der Energieausweis trotzdem „gut“ ausfallen. Für einen verbrauchsorientierten Energieausweis sind Kosten zwischen 50 und 100 Euro und bei Mehrfamilienhäusern mit bis zu sechs Wohneinheiten von etwa 250 Euro üblich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadt Unterschleißheim, Claudia Kersting, 089-31009-248, ckersting @ush.bayern.de.