Uran im Trinkwasser

Mittwoch, 06. August 2008

Geltende Leitwerte und Regelungen

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt einen Leitwert von 15 Mikrogramm je Liter (?g/l) als "gesundheitlich lebenslang duldbar" vor. Das Umweltbundesamt als national zuständige Behörde empfiehlt für die Bundesrepublik einen niedrigeren Wert: 10 ?g/l. Weder in der EU-Trinkwasserrichtlinie noch in der nationalen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist ein Grenzwert für Uran festgesetzt.
Obwohl die Messung von Uran im Trinkwasser derzeit nicht vorgeschrieben ist, wird sie von den Stadtwerken Unterschleißheim durchgeführt, um vor Ort Fragen ihrer Kunden beantworten zu können. Grundsätzlich ist Trinkwasser in Deutschland eines der am strengsten kontrollierten Lebensmittel. Die Unternehmen nehmen stetig Proben, um die Trinkwasserqualität zu prüfen. Außerdem gibt es Kontrollen durch die Gesundheitsbehörden. Speziell bei der aktiven Werbung für Produkte gilt für Mineralwasserhersteller eine besondere Vorschrift: Mineralwasser darf nur dann "als besonders geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" deklariert werden, wenn es weniger als 2 ?g Uran/l enthält. Dieser Wert ist jedoch nicht gesundheitlich abgeleitet, sondern wurde allein im Zusammenhang mit der
Werbung festgelegt. In der untersuchten Trinkwasserprobe vom 08.04.2008 wurde eine Konzentration von 1,0 ?g /l (Mikrogramm pro Liter) gemessen.
Umrechnung:
1?g/l (Mikrogramm pro Liter) = 0,001 mg/l (Milligramm pro Liter).
Für Erwachsene nennt das Umweltbundesamt einen Leitwert von 10 Mikrogramm pro Liter = 0,01 Milligramm pro Liter, nach dem nach bisherigem Kenntnisstand für Erwachsene auch bei einer lebens-langen Aufnahme keine gesundheitliche Gefährdung besteht.
Für Säuglinge sollte nur Wasser verwendet werden, das maximal 2 Mikrogramm Uran pro Liter = 0,002 Milligramm pro Liter enthält.
Für weitere Fragen steht Ihnen von unseren Stadtwerken Herr Mederl (Tel. 31009-242) während der üblichen Geschäftszeiten gerne zur Verfügung.

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