Umsetzung aus dem Bürgerhaushalt - Kostenlos Busfahren in Unterschleißheim ab sofort

Donnerstag, 24. Juni 2021

Unterschleißheim erstattet Bustickets: Bürgerhaushalt setzt Klimaschutz-Akzente.

Im Frühsommer 2020 kam im Bürgerhaushalt der Vorschlag, den ÖPNV in Unterschleißheim kostenlos zu machen. Am Ende erhielt dieser Vorschlag die drittmeisten Stimmen. Dementsprechend setzte die Verwaltung alles daran, eine Umsetzung zu ermöglichen. Ab Juli 2021 können Sie Ihre Bustickets für Fahrten im Stadtgebiet nun erstatten lassen.

Hier erfahren Sie wie.
Als besagter Vorschlag bei der Verwaltung ankam, war schnell klar: Als Teil des MVV-Verbundgebiets kann die Stadt keine eigenständige Tarifänderung beschließen und Fahrten mit MVV-Bussen pauschal zum Nulltarif anbieten. In dem Willen, einen Weg zu finden, nahm die Verwaltung Kontakt zu Garching und Unterföhring auf, die bereits eine Kostenerstattung für Fahrten im Öffentlichen Personennahverkehr anbieten und entwickelte eine Idee, wie der Vorschlag umgesetzt werden könnte: Eine etwa einjährige Testphase, finanziert durch den Bürgerhaushalt, in welcher BürgerInnen ihre Bustickets aus Fahrten in Unterschleißheim bei der Stadt einreichen können. In dieser Form erreichte der Vorschlag dann bei der zweiten Abstimmungsphase viele Stimmen und wurde in allen Feinheiten im Mai einstimmig vom Umwelt- und Verkehrsausschuss beschlossen.

So funktioniert’s:

Wer profitiert?
Alle Personen mit Erstwohnsitz in der Stadt Unterschleißheim.

Welche Fahrten und Tickets werden erstattet?
Grundsätzlich werden nur Fahrten mit Startpunkt im Stadtgebiet Unterschleißheim erstattet. Sie können Ihre Fahrkarten für Fahrten mit folgenden MVV-Bussen einreichen:

  • Linie 215 und Linie 218: gesamte Linie
  • Linie 219: Erstattung von Fahrten im Stadtgebiet – bei Weiterfahrt nach Garching Erstattung eines Streifens

Gemäß dem MVV-Tarif gilt im Stadtgebiet Unterschleißheim jede Busfahrt innerhalb der Stadtgrenze als Kurzstrecke unabhängig von der Anzahl der passierten Haltestellen. Daher ist die Erstattung auf Kurzstrecken-Fahrkarten beschränkt. Abonnements und Zeitkarten werden nicht erstattet.

Erstattet werden:

  • MVV-Einzelfahrkarten (Kurzstrecke): 1,70 € pro Fahrt für Erwachsene, 1,60 € pro Fahrt für Kinder von 6 – 14 Jahren
  • MVV-Streifenkarten (Kurzstrecke, d. h. 1 Streifen): 1,46 € pro Fahrt für Erwachsene und Kinder


Wichtig ist: Heben Sie Ihre Fahrkarten auf! Die Erstattung der Fahrkarten erfolgt im Nachhinein auf Antrag. Sie müssen auch die Originale vorlegen.

Antragstellung für Fahrkarten in Papierform
Diese Tickets kaufen Sie am Automaten, bei Verkaufsstellen oder bei BusfahrerInnen: Reichen Sie den ausgedruckten Antrag per Post oder Einwurf bei der Verwaltung inklusive der Originale der Fahrkarten und einer Personalausweiskopie ein.

Antragstellung für MVV-Handy-Tickets
Hier geht die Einreichung per Mail an skopp @ush.bayern.de inklusive eines Ticket-Screenshots, dem Kaufbeleg aus der MVV-App und einer Personalausweiskopie.

Wo finde ich den Antrag?
Auf der Webseite oder ausgedruckt im Rathaus (ab 30.06.2021).

Wann kann ich meinen Antrag einreichen?
Damit Sie nicht für jede Busfahrt einen Antrag stellen müssen, können Sie die gesammelten Fahrkarten quartalsweise bei der Stadt einreichen. Für den Zeitraum 01.07.2021 – 30.09.2021 können die Anträge ab 01.10.2021 eingereicht werden. Keine Sorge, wir erinnern vorher noch einmal daran.

Wie erhalte ich mein Geld?
Das Geld wird zeitnah auf das angegebene Konto überwiesen.

Fazit
Sammeln Sie Ihre Fahrkarten. Und: Lassen Sie doch das Auto öfter mal stehen und nehmen Sie den Bus. Das lohnt sich in diesem Fall nicht nur für das Klima, sondern auch für Ihren Geldbeutel.

Haben Sie noch Fragen?
Alle Infos finden Sie ab dem 30.06.2021 auch hier. Wenn Sie sich telefonisch erkundigen möchten, dann erhalten Sie Auskunft unter 089 31009 196.

 

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