Übersichtlich und einfach

Dienstag, 07. April 2009

Einheitliche Lieferzeiten für den Rathausplatz

Das Zentrum Unterschleißheims ist der Rathausplatz mit seinen vielen Geschäften, Arztpraxen und öffentlichen Einrichtungen. Bürgerinnen und Bürger kommen hierher, um einzukaufen, Cafés laden zum  Besuch und Bänke ermuntern die Passanten zum Verweilen. Die besondere Atmosphäre des Rathausplatzes wird vor allem durch seine Charakteristik als Fußgängerzone und damit grundsätzlich als verkehrsfreier Raum geprägt. Wichtig ist es aber auf der anderen Seite auch, die Belange der Geschäfte zu berücksichtigen. Deshalb wurden die Lieferzeiten in Absprache mit den Gewerbetreibenden vereinheitlicht und vereinfacht. Maßstäbe bei der Neuregelung waren, übersichtliche und leicht zu merkende Zeiten zu finden, an denen weniger Fußgänger unterwegs sind. Der Lieferverkehr bis 7,5 Tonnen kann von Montag bis Samstag zwischen 06.00 und 09.00 Uhr über die bisherigen Zufahrten von der St.-Benedikt-Straße und dem Weg an der Post sowie über den Weg zwischen dem Ärztehaus und der Kreissparkasse einfahren. Außerhalb dieser Zeiten ist der Lieferverkehr nicht erlaubt. Radfahrer können grundsätzlich den Rathausplatz befahren.
Immer wieder wird der Rathausplatz aber tagsüber auch von Pkw-Besitzern entweder aus Bequemlichkeit oder Unkenntnis über die Zufahrtsregeln befahren. Dies hat in der Vergangenheit wiederholt zu massiven Beschwerden und teils auch gefährlichen Situationen geführt. Die Stadt weist deshalb eindringlich nochmals auf die geltende Rechtslage der Straßenverkehrsordnung hin und appelliert an deren Einhaltung. Parken Sie deshalb Ihr Fahrzeug unbedingt außerhalb der Fußgängerzone entweder in der kostenlosen Tiefgarage unter oder auf den verschiedenen Parkplätzen rund um den Rathausplatz, auch wenn Sie nur kurzfristige Besorgungen zu erledigen haben. Ansonsten wäre die Stadt gezwungen, das widerrechtliche Befahren als Ordnungswidrigkeit durch die Polizei ab sofort zu ahnden. Die Stadt bittet um Verständnis für diesen unerlässlichen Hinweis im Sinne der Verkehrssicherheit und bittet um strikte Beachtung des Zufahrtsverbotes. 

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.