Die Stadt Unterschleißheim hat auch im vergangenen Jahr 2004 wieder den gesetzlich festgelegten Pflichtteil (9 Plätze) an Schwerbehinderten erfüllt. Die Stadt muss deshalb keine Ausgleichsabgabe zahlen, da 13 Schwerbehinderte (ohne Mehrfachanrechnung) beschäftigt wurden.
Der Anteil mit 7,39% (Stand 31.12.2004) lag über der Pflichtquote von 5%, die Berechnung erfolgte dabei nach den Vorschriften des SGB IX § 71 und § 80 Abs.1.
Im vergangenen Jahr hat die Stadt Unterschleißheim wie immer Aufträge an Behindertenwerkstätten vergeben. In erster Linie wurden Gärtnereien und Werkstätten für Behinderte mit diesen Aufträgen bedacht.
Stadtverwaltung Unterschleißheim erfüllt Behinderten-Quote
Donnerstag, 03. März 2005