Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Nr. 139 "Hollerner Feld" gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Montag, 30. März 2009

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 24.11.2008 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 139 "Hollerner Feld" gebilligt und die Verfahrenseinleitung beschlossen. Der Bebauungsplan basiert auf dem Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs, der im April 2008 von der Stadt Unterschleißheim durchgeführt wurde. Auf dem bislang unbebauten Areal östlich der südlichen Ingolstädter Strasse soll ein allgemeines Wohngebiet, ein Lebensmittelmarkt, sowie am südlichen Ende ein Gewerbeobjekt entstehen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 139 in der Fassung vom 24.11.2008 liegt einschließlich Umweltbericht und Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 03.04.2009 bis 07.05.2009 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt, Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während dieser Zeit können Anregungen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Wird während der Auslegungsfrist eine Erörterung über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung beantragt, wird ein Erörterungstermin angesetzt und öffentlich bekanntgegeben.

 

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