Um Mahnungen zu vermeiden, möchten wir wieder darauf hinweisen, dass am 15. November 2001 folgende Zahlungen fällig werden:
4. Rate Grundsteuer
4. Rate Gewerbesteuer - Vorauszahlung
4. Rate Abfallbeseitigungsgebühren
Soweit Sie der Stadtkasse bereits Einzugsermächtigungen erteilt haben, werden die Beträge am Fälligkeitstag von Ihrem Konto abgebucht. Wenn Sie von dieser Möglichkeit noch nicht Gebrauch machen, bitten wir Sie nicht nur um rechtzeitige Überweisung, sondern auch darum, der Stadt für künftig fällig werdende Forderungen eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Nach Erteilung der Einzugsermächtigung, die übrigens jederzeit widerrufen werden kann, brauchen Sie sich nicht mehr um die rechtzeitige Zahlung zu kümmern und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung mit erheblicher Kostenminderung. Da dadurch keine Mahnungen mehr verschickt werden müssen, ersparen Sie sich und auch uns unnötigen Ärger. Einzugsermächtigungen können während der Öffnungszeiten an der Informations- und Servicestelle im Rathaus abgeholt und wieder abgegeben werden.
Konten der Stadtkasse:
Kreissparkasse Unterschleißheim Konto-Nr.: 440 660 009 (BLZ 702 501 50)
Raiffeisenbank Unterschleißheim Konto-Nr.: 311 111 (BLZ 701 695 85)
HypoVereinsbank Unterschleißheim Konto-Nr.: 4 470 100 252 (BLZ 700 202 70)
Postbank München Konto-Nr.: 60 629-807 (BLZ 700 100 80)
Nächster Steuertermin:
15. November 2001
Montag, 05. November 2001