Lärmschutz entlang der Bahn in Hollern-Nord in Sicht

Freitag, 31. März 2000

 

Als Voraussetzung für die Ausweisung eines Gewerbe-/Wohngebiets in Hollern-Nord ist im Bebauungsplan Nr. 126 östlich der Fußgängerunterführung beim Bahnhof Lohhof, entlang der Nordseite der Gleistrasse, die Errichtung einer Lärmschutzanlage vorgeschrieben. Die Verwaltung hat die Baumaßnahme im Herbst vergangenen Jahres ausgeschrieben und die Genehmigung bei der Bahn AG beantragt. Nunmehr liegt eine erste Zustimmung der Bahn vor. Danach kann davon ausgegangen werden, dass die 265 m lange und 3,50 m hohe Lärmschutzwand in einem Abstand von ca. 4,50 m vom nördlichen Gleis errichtet wird. Es handelt sich hier um Erschließungsmaßnahmen, die auf die Nutznießer im Rahmen der Grundstücksverträge umgelegt wurden. Das Bauvorhaben soll spätestens Ende September 2000 abgeschlossen sein. Die Bauzeit wird einen Zeitraum von ca. sechs Wochen in Anspruch nehmen. Die reinen Baukosten für das Vorhaben betragen rd. 308 Tausend Mark. Die Maßnahme kommt den östlich der Ingolstädter Straße und nördlich der Bahn liegenden Wohn- und Bürogebäuden zugute.

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