Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden des Landkreises München und der Landeshauptstadt München können seit 01. September 2010 bei einem Umzug von der Stadt in den Landkreis - oder umgekehrt - ihr Kfz-Kennzeichen behalten. Ein neues Kennzeichen wird nur auf besonderen Wunsch zugeteilt. Notwendig ist aber weiterhin die Umschreibung des Kraftfahrzeuges. Bei einem Wechsel des Fahrzeughalters oder wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Umzugs abgemeldet war, kann dieser Service nicht angeboten werden. Hier benötigt der Kfz-Halter weiterhin ein neues Kennzeichen. Weitere Informationen erhalten Sie im Landratsamt München, Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle, Telefon: 089/ 6221- 3173.
Kein neues Kfz-Kennzeichen bei Umzug
Montag, 06. September 2010