Informationen, Hinweise und Warnungen

Montag, 20. Oktober 2008

Unseriose Verkaufsveranstaltungen und Kaffeefahrten

Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München erhalten immer wieder schriftliche Einladungen zu Produktpräsentationen oder auch Gewinnmitteilungen, hinter denen sich nichts anderes als Werbe- und Verkaufsveranstaltungen verstecken. Oft locken die Veranstalter von Werbefahrten in "persönlichen" Einladungen und Hauswurfsendungen mit niedrigen Preisen, versprechen den Teilnehmern Bargeld, Geschenke, ein leckeres Mittagessen und natürlich viele Schnäppchen bei der Verkaufsshow.

Wo finden die Verkaufsveranstaltungen statt:
Diese findet meist in einem abgelegenen Lokal fern von touristischen Attraktionen statt, damit möglichst alle Reisenden gezwungen sind, daran teilzunehmen. Oftmals ist das Reiseziel bei Antritt der Reise nicht genau bekannt, es wird lediglich die Region beschrieben.

Was wird angeboten:
Die Produktpalette reicht von Betten und Decken über Kochtöpfe, Nahrungsmittel bis hin zu Vitaminpillen und Wellnessprodukten. Die Waren sind häufig minderwertig und überteuert.

Welche Methoden werden angewandt:
Typischerweise wird mit allen Tricks und auch unlauteren Methoden gearbeitet, und ein enormer psychologischer Druck aufgebaut. Häufig wird eine Gewinnauszahlung versprochen, die dann aber gar nicht oder nicht in der versprochenen Form erfolgt. Es wird darauf gesetzt, dass betrogene Käufer sich aus Scham oder Unwissen nicht wehren.
Beispielsweise wird angekündigt, dass es das Mittagessen erst gibt, nachdem ein bestimmtes Kaufpensum erfüllt wurde; oder einer der Gäste gehört zum veranstaltenden Unternehmen und macht den Anfang, indem er scheinbar begeistert Waren kauft.

Wie erkennen Sie eine Einladung zu einer unseriösen Veranstaltung:
1. Es fehlen Angaben zur Firma oder die Angaben klingen nach einer Phantasie-Bezeichnung. Der Rechtsformzusatz (GmbH, KG usw.) fehlt. Bei der GmbH bzw. KG usw. müssen Handelsregister-Nr., Registergericht und Geschäftsführer bzw. persönlich haftender Gesellschafter genannt werden.
2. Es ist lediglich ein Postfach an Stelle einer zustellfähigen Adresse mit Straße und Hausnummer angegeben.
3. Man kann andere Personen mitbringen.
4. Es werden Gewinne versprochen. Es gab aber kein zu Grunde liegendes Gewinnspiel oder es liegt schon länger zurück. Achtung: Offenbar verkaufen manche Gewinnspiel-Veranstalter die Adressen der Teilnehmer weiter.
5. Es werden Auslosungen versprochen.
6. Es werden Geschenke zugesagt.

Wenn Sie an einer Verkaufsveranstaltung teilnehmen möchten, unser Rat:
? Eine Teilnahme an derartigen Veranstaltungen verpflichtet niemals zu einem Kauf oder einer Bestellung.
? Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben. Unterschriften sind nie "reine Formsache".
? Achten Sie bei Vertragsabschluss auf das aktuelle Datum. Ihr gesetzlich garantiertes Widerrufsrecht läuft zwei Wochen ab Kaufdatum.
? Fordern Sie eine Durchschrift des Vertrags mit Namen und Anschrift des Vertragspartners (keine Postfachadresse!).
? Zahlen Sie nichts an. Wer den Kaufvertrag widerruft, bekommt sonst womöglich nur schwer sein Geld wieder zurück.
? Bei Rücktritt senden Sie den schriftlichen Widerruf per Einschreiben mit Rückschein an den Vertragspartner.
? Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten ins Ausland. Allerdings nur dann, wenn in Deutschland dafür geworben wurde und Busfahrt, Veranstaltung und Verkauf von einem deutschen Unternehmen durchgeführt wurden.
? Nehmen Sie Ihr Handy mit, damit Sie bei Verdacht auf eine Straftat diskret die Polizei rufen können.

Veranstaltungen dieser Art sind anzeigepflichtig. Da dies von unseriösen Veranstaltern häufig umgangen wird, bittet das Landratsamt München um Informationen, wenn die Bürgerinnen und Bürger zu solchen Veranstaltungen im Kreisgebiet geladen werden. Darüber hinaus nehmen auch die Ordnungsämter in den jeweiligen Kommunen Hinweise entgegen.

Hier finden Sie weitergehende Informationen zum Thema Kaffeefahrten:

http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=255&id=5915
http://www.lahn-dill-kreis.de/ldk_internet_universal_de_51915.html
http://www.verbrauchernews.de/sicherheit/0000001821.html

Listen von unseriösen Firmen finden Sie unter:

http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteRecht/GewinnspieleListe.htm
http://www.lahn-dill-kreis.de/ldk_internet_standard_51803.html

Hier erhalten Sie Hilfe:

? Beim örtlichen Rathaus       
? Der zuständigen Polizeiinspektion
? Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Mozartstr. 9, 80336 München, Tel: (089) 53 98 70, Fax: (089) 53 75 53; E-Mail:
Homepage: www.verbraucherzentrale-bayern.de
? Landratsamt München, SG 5.1 (Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Recht im Veterinärwesen, Lebensmittelrecht), Mariahilfplatz 17, 81541 München, Herr Fischer, Telefon: 089/ 6221-2659, Fax: 089/6221-442659; E-Mail: . Frau Starzer, Telefon: 089/ 6221-2297; Fax: 089/6221-442297; E-Mail: .

Veranstalter, die Mitglied im BDV sind, organisieren täglich zahlreiche Verkaufsfahrten. Wenn Sie sich über deren Angebote informieren möchten oder sich beschweren wollen, wenden Sie sich an den: Bundesverband Deutscher Vertriebsfirmen (BDV) e.V., Brandgasse 5, 35390 Gießen, Telefon: 0641/966 28-0, Fax: 0641/9 66 28-11, E-Mail: , Homepage: www.bdv-aktuell.de.


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