Hinweise für die Landtags- und Bezirkswahl am 28.09.2008

Donnerstag, 11. September 2008

 
1. Teilnahmeberechtigung

Haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte erhalten? Wenn nicht, dann sollten Sie unverzüglich im Rathaus (Bürgerbüro, Tel. 310 09-0) nachfragen oder anrufen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, denn nur dann können Sie wählen.

Im Wählerverzeichnis sind grundsätzlich diejenigen Personen von Amts wegen eingetragen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsangehörigkeit (Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz) besitzen und mindestens drei Monate ihre Hauptwohnung in Unterschleißheim haben, sowie nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Bitte deshalb beachten: Die übrigen EU-Bürger können bei dieser Wahl nicht wählen!

2. Zuständiges Wahllokal

Für die Wahlen sind 25 Stimmbezirke gebildet. Ihr Wahllokal ist auf der Benachrichtigungskarte aufgedruckt.


3. Wahlbenachrichtigungskarte und Ausweis

Zur Abstimmung bringen Sie bitte die Wahlbenachrichtigungskarte und einen Personalausweis bzw. Reisepass mit. Wenn Sie Ihre Wählerkarte verlegt oder verloren haben sollten, können Sie auch mit Ihrem Ausweis in dem für Sie zuständigen Wahllokal abstimmen.

Sollten Sie einen Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie beantragen Briefwahl oder Sie lassen sich einen Wahlschein von der Stadt Unterschleißheim ausstellen, mit dem Sie u. a. in allen anderen Wahllokalen in Unterschleißheim wählen können. Für diesen Fall füllen Sie bitte die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte vollständig aus und senden uns diese zu. Rückfragen hinsichtlich Ausstellung von Briefwahlunterlagen und Wahlscheinen richten Sie bitte an das Bürgerbüro Unterschleißheim
(Tel. 31009-0).

 
4. Briefwahlunterlagen

Die Wahlbriefe sind an die Stadt Unterschleißheim zu richten. Werfen Sie das rote Kuvert mit den ausgefüllten Wahlunterlagen in den nächsten Briefkasten der Deutschen Post AG oder stecken Sie dieses Kuvert in den Briefkasten des Rathauses.
Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 28.09.2008 um 18.00 Uhr bei der Stadt eingegangen sein.
Die Briefwahlunterlagen können grundsätzlich noch bis 26.09.2008, 15.00 Uhr, im Bürgerbüro Unterschleißheim beantragt werden. In begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei plötzlicher Erkrankung, können Sie diese auch am 28.09.2008 bis 15.00 Uhr im Rathaus erhalten. Allerdings muss der ausreichende Grund, warum Briefwahl notwendig ist, glaubhaft gemacht werden. Wer nicht selbst vorsprechen kann, erhält die Unterlagen zugeschickt, wenn der vollständig ausgefüllte Antrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) bei der Stadt vorliegt. Personen, die die Abholung für einen anderen besorgen wollen (auch Ehegatten), benötigen dazu eine schriftliche Vollmacht des Antragstellers.

5. Wahlvorgang

Jede stimmberechtigte Person erhält vier Stimmzettel, wenn diese für beide Wahlen stimmberechtigt ist.

Landtagswahl:

Sie haben zwei Stimmen: Eine Stimme für die Wahl einer oder eines Stimmkreisabgeordneten (Erststimme, kleiner weißer Stimmzettel) und eine Stimme für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten (Zweitstimme, großer weißer Stimmzettel).

Bezirkswahl:

Sie haben zwei Stimmen: Eine Stimme für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats im Stimmkreis (Erststimme, kleiner blauer Stimmzettel) und eine Stimme für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats im Wahlkreis (Zweitstimme, großer blauer Stimmzettel).


6. Weitere Hinweise

Weitere und nähere Informationen, insbesondere über den Wahlhergang entnehmen Sie bitte den amtlichen Bekanntmachungen an den Schaukästen und am Wahlsonntag in den Wahllokalen sowie der Presse.

Wenn Sie einen Internet-Anschluss besitzen, können Sie Informationen hierüber auf der Homepage der Stadt Unterschleißheim unter www.unterschleissheim.de abrufen. Ein sehr gutes Angebot an ausführlichen Informationen bietet die Homepage des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung unter www.statistik.bayern.de unter der Rubrik "Wahlen".

Als besonderen Service bietet die Stadt Unterschleißheim die Beantragung von Briefwahlunterlagen über das Internet. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte unserer Internetseite.

7. Auskunftserteilung

Bei der Stadtverwaltung im Rathaus stehen für allgemeine wahlrechtliche Fragen Herr Praxl
(Zimmer 117, Tel. 310 09-225) und für Auskünfte zur Eintragung in Wählerlisten sowie für Briefwahlunterlagen das Bürgerbüro der Stadt Unterschleißheim (Tel. 310 09-0) während der üblichen Geschäftsstunden zur Verfügung.

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