Von einem Mietspiegel erwartet sich der Hauptausschuss weiterhin keine nennenswerten Vorteile für die Mieter und hat deshalb die Erstellung eines solchen für unsere Stadt erneut abgelehnt. Die Ablehnungsgründe waren vielfältig, wurden aber sorgfältig abgewogen. Die nicht unbedingt positiven Erfahrungen anderer Kommunen, die Mietspiegel erstellen haben lassen, haben schließlich die Mehrheit der Ausschussmitglieder dazu bewogen, von einem Mietspiegel für Unterschleißheim abzusehen. Problematisch ist die Anerkennung eines Mietspiegels vor Gericht. Die Inhalte müssen nach strengen wissenschaftlichen Kriterien erhoben werden, sollen sie bei Streitfällen vor Gericht herangezogen werden. Selbst der Mietspiegel der Landeshauptstat München hielt in den vergangenen Jahren letztendlich den gerichtlichen Vorgaben nicht stand. Daneben sind die Erfahrungsberichte von Kommunen, die einen Mietspiegel besitzen, nicht allzu positiv, wenn es um die Wahrung der Mieterinteressen ging. Erfahrungsgemäß genügt es für den Vermieter, vergleichbare ortsübliche Mieten heranzuziehen, wenn eine Mieterhöhung oder Neufestsetzung der Miethöhe geplant ist, gerade in einem relativ überschaubaren Wohnungsmarkt wie Unterschleißheim. Angesichts des hohen Verwaltungsaufwandes, der hohen Kosten für die erstmalige Erstellung von geschätzten 60.000 Euro als Minimum, der Kosten für die laufend notwendige jährliche Aktualisierung sowie der rechtlichen Unsicherheit sah der Ausschuss den möglichen Nutzen dazu nicht im Verhältnis stehen und lehnte deshalb letztlich die Erstellung eines Mietspiegels ab.
Hauptausschuss hält Mietspiegel für nicht erforderlich
Montag, 26. Februar 2007