Handlungskonzept zur Corona-Pandemie - Bericht aus der Kabinettssitzung

Mittwoch, 06. Mai 2020

Der bayerische Ministerrat hat für das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie schrittweise Lockerungen angekündigt. Für die beschlossenen Maßnahmen ist ein eigener Rechtrahmen notwendig, der in der Regel Auflagen und Einschränkungen definiert. Sollten städtische Einrichtungen von den im Kabinettsbericht aufgeführten schrittweisen Erleichterungen betroffen sein, werden hierfür durch die Stadt nötige Maßnahmen ausgearbeitet. Bis zur Veröffentlichung lag noch kein näher definierter Rechtsrahmen der zuständigen Landesministerien vor. Regelmäßig aktualisierte Informationen finden Sie auf www.unterschleissheim.de/corona.

Folgende Eckpunkte wurden am 05.05.2020 im Ministerrat beschlossen:

1. Ausgangsbeschränkung aufgehoben
Am 6. Mai wurde die Ausgangsbeschränkung in eine Kontaktbeschränkung mit Distanzgebot umgewandelt. Jeder ist demnach weiterhin angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Es ist künftig erlaubt, neben einer weiteren Person auch die engere Familie, d. h. neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister zu treffen oder zu besuchen. Weiterhin verboten bleiben allerdings Ansammlungen im öffentlichen Raum.

2. Am 6. Mai wurden Spielplätze (keine Bolzplätze) wieder geöffnet.

3. Unterricht an Schulen
Ein aussagekräftiges Konzept für den weiteren Fortgang im Bereich des Schulbetriebs wird vom Kultusministerium in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium noch erarbeitet unter Berücksichtigung dieser Aspekte: Für Lehrer, die einer Risikogruppe angehören, besteht im Zeitraum bis Pfingsten keine Präsenzpflicht. Betroffene Schüler können statt des Präsenzunterrichts bis Pfingsten weiter zu Hause lernen. Wochenenden und Ferien bleiben unangetastet.
Für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts werden folgende Zeitpunkte angestrebt:
• Ab 11. Mai soll der Präsenzunterricht für die „Vorabschlussklassen“ der weiterführenden Schulen (Gymnasium/11. Klasse, Realschule/9. Klasse, Mittelschule/8. Klasse) sowie für die 4. Klasse Grundschule beginnen.
• Ab dem 18. Mai soll der Präsenzunterricht beginnen für: 1. Klasse Grundschule, 5. Klasse Mittelschule, 5. und 6. Klasse Realschule, 5. und 6. Klasse Gymnasium.
• Nach den Pfingstferien ist das Ziel die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für alle weiteren Jahrgangsstufen im wöchentlichen Wechsel.

4. Kindertagesbetreuung
Auch bei einem schrittweisen Hochfahren der Kindertagesbetreuung steht im Vordergrund, feste, kleine Gruppen zu bilden. In einem ersten Schritt können folgende Ausweitungen in Richtung eines erweiterten Notbetriebes erfolgen:
• Öffnung der Tagespflege: In der Tagespflege werden maximal 5 fremde Kinder gleichzeitig betreut.  Die Großtagespflege bleibt vorerst geschlossen.
• Betreuung von Kindern mit besonderem erzieherischem Bedarf und Kindern mit Förderbedarfen, von Kindern mit (drohender) Behinderung, von Hortkindern der 4. Klasse und von Kindern studierender Alleinerziehender.
Außerdem können sich Familien in feste Betreuungsgemeinschaften ihrer Kinder zusammenschließen.

5. Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen usw. gelockert
Mit Wirkung ab dem 9. Mai wird das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Voraussetzung ist die strikte Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen. Möglich ist dann der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitglieds mit Maskenpflicht, Abstandsregeln und Beachtung des Hygienekonzepts der Einrichtung.

6. Handels- und Dienstleistungsbetriebe unter Auflagen geöffnet
Ab dem 11. Mai 2020 ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe (Groß- und Einzelhandel mit Kundenverkehr) unter Auflagen erlaubt. Die bislang geltende Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 m² wird aufgehoben. Es bleiben die vorherigen Regeln des Mindestabstands, der 20 m² Verkaufsfläche pro Kunde und der Maskenpflicht in Kraft. Auch Einkaufszentren können unter Beachtung besonderer Auflagen wieder öffnen.

7. Gastronomie, Hotellerie, Tourismus
Eine schrittweise Öffnung der Gastronomie, Hotellerie und des Tourismus unter strengen Auflagen wird angestrebt. Die Gastronomie darf langsam ab 18. Mai 2020 zunächst im Außenbereich (z. B. Biergärten) geöffnet werden, Speisegaststätten im Innenbereich folgen ab 25. Mai 2020. Ab dem Pfingstwochenende können voraussichtlich Hotels (inkl. Ferienwohnungen und Camping) unter Einhaltung strenger Auflagen bspw. ohne Schwimmbadbetrieb sowie weitere Tourismusangebote (Schlösser, Seenschifffahrt, Freizeitparks) wieder öffnen.

8. Sport
Kontaktfreier Individualsport mit Abstand wie z. B. Tennis ist ab 11. Mai wieder zugelassen.

9. Am 11. Mai können auch folgende Einrichtungen und Betriebe wieder geöffnet werden:
• Tierparks und botanische Gärten mit Auflagen (Einlass, 20 m²-Regel, Abstand, nur Außenanlagen, keine Gastronomie, kein Streichelzoo)
• Bibliotheken, Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten mit Auflagen (20 m²-Regel, Abstand, kein Gastronomiebetrieb)
• Fahrschulen und Musikschulen mit Auflagen

Die dazu nötigen Konzepte werden aktuell von den verschiedenen Ministerien erarbeitet. Halten Sie sich also weiter und ergänzend hierzu auf dem Laufenden – ob in tagesaktuellen Medien, auf den Internetseitender Ministerien oder auf www.unterschleissheim.de/corona.

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