Für das Amt eines Ehrenamtlichen Richters

Freitag, 07. März 2008

Stadt Unterschleißheim sucht Schöffen

Die Stadt Unterschleißheim ist verpflichtet, in den nächsten Monaten eine Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2009-2013 zu erstellen.
Das Ehrenamt eines Schöffen kann nur von Deutschen versehen werden.

Zu dem Amt eines Schöffen sollen unter anderem nicht berufen werden:
1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode (also am 01.01.09) das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
2. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste noch nicht ein Jahr in der Stadt Unterschleißheim wohnen;
4. Personen, die wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet sind;
5. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
6. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind;
7. Personen, die acht Jahre lang als Ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind und deren letzte Dienstleistung zu Beginn der Amtsperiode weniger als acht Jahre zurückliegt.

Für diese interessante und verantwortungsvolle, ehrenamtliche Tätigkeit bitten wir die Unterschleißheimer Bürger, sich bis spätestens 28.03.2008 bei der Stadt Unterschleißheim, Frau Auner, Rathausplatz 1 (Zimmer 116, 1. OG), 85716 Unterschleißheim (Tel. 089/31009-181), zu melden. Dort erhalten Sie das dafür erforderliche Formblatt. Selbstverständlich können Sie es auch auf Anruf zugeschickt bekommen.

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