Europawahl 2009

Donnerstag, 02. Oktober 2008

Wahlberechtigte haben Widerspruchsrecht

Im Zusammenhang mit der Europawahl am Sonntag, 7. Juni 2009 wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Gesetzes über das Meldewesen (Meldegesetz ? MeldeG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigen erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (Art.32 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Art. 31 Abs. 1 Satz 1 MeldeG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (Art. 32 Abs. 1 Satz 2 MeldeG).
Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (Art. 32 Abs. 1 Satz 3 MeldeG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.
Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich gerne mit dem Bürgerbüro in Verbindung setzten.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.