Europapolitik geht uns alle an

Montag, 09. Februar 2009

Gefährliche Pestizide bald verboten ? EU-Engagement im Umwelt- und Verbraucherschutz


Europapolitik geht uns alle an

Naturschutz ist auch Gesundheitsschutz", sagt Dr. Henning Arp, Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in München mit Verweis auf das EU-Pflanzenschutzpaket. Dieses hat das Europäische Parlament im Januar verabschiedet. Hochgiftige Schädlingsbekämpfungsmittel werden mittelfristig über eine neue EU-Verordnung vom Acker verbannt sein.
Das von der EU-Kommission ausgearbeitete Pflanzenschutzpaket ist in der Öffentlichkeit gut angekommen. Auch der Deutsche Bauernverband wertet das Votum der Europaabgeordneten als Weg in die richtige Richtung. Es entlastet zudem die Kontrollbehörden der Bundesländer, da es einfacher ist, Pflanzenproben auf verbotene Stoffe hin zu überprüfen, als minimale Grenzwerte zu überprüfen.
Gemeinhin gilt: Die EU hat mit ihrer Gesetzgebung nur Einfluss auf nationale Angelegenheiten, wenn diese grenzüberschreitende Auswirkungen haben bzw. den gemeinsamen Binnenmarkt beeinflussen. Daher wird der Rahmen für Vorschriften von Bund und Ländern zur Luftreinhaltung und zum Schutz der Gewässer und des Trinkwassers längst von EU-Recht gesetzt. Grundsätzlich akzeptiert sind solche Grenzwerte im Agrarbereich, die von den Landwirten locker eingehalten werden können.
Problematisch wird es immer, wenn die Behörden vor Ort Schadstoffwerte im roten Bereich feststellen ? beispielsweise im Trinkwasser erhöhte Rückstände von Nitrat, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Herbiziden und Insektiziden. Daher muss der Chemieeinsatz auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Umgebung von Quellen, Oberflächengewässer und in besonderer Nähe zum Grundwasser eingeschränkt werden. Landwirte werden für die verminderten Erträge auf solchen Flächen meistens über Sonderprogramme entschädigt.
Hintergrund
Die Europäische Kommission kann ihre Initiativen teilweise mit den Binnenmarktregeln begründen: Umweltdumping in den Mitgliedstaaten muss verhindert werden, da es eine im EU-Recht unzulässige Wettbewerbsverzerrung darstellt.
Einen allgemeinen Schutz des Bodens über EU-Recht haben die Mitgliedstaaten im Gegensatz zu Luft und Wasser bislang abgelehnt. Der Bodenschutz, so die Begründung, habe keine grenzüberschreitende Bedeutung. Allgemein muss gesagt werden, dass in vielen Förderprogrammen der EU, wie das zur regionalen Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der Umwelt- und Naturschutzgedanke herausragend ist. Baden-Württemberg erhält für die Jahre 2007 bis 2013 insgesamt rund 611 Millionen Euro, Bayern sogar rund 1,3 Milliarden Euro.

Hinweis: Dieser Artikel stellt einen Service der Vertretung der Europäischen Kommission in München und des Europabüros der bayerischen Kommunen in Brüssel dar. Autor: Uwe Roth.

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