EU-Umgebungslärmrichtlinie beschäftigt die Stadt

Dienstag, 13. Januar 2009

Stadt misst Schutz der Bevölkerung gegen Lärm großen Stellenwert bei

Lärmemissionen gehören heutzutage in immer stärkeren Maße zu den negativen Begleiterscheinungen in unserer zivilisierten Wohlstandsgesellschaft, vor allem der Verkehrslärm in einem prosperierenden und dicht besiedelten Ballungsraum wie dem unsrigen.   
Vor einiger Zeit hat die Europäische Union eine sog. EU-Umgebungslärmrichtlinie erlassen, die die Mitgliedsstaaten zur Umsetzung in nationales Recht verpflichtet hat, um dadurch Vorgaben zu schaffen, an besonderen Lärmbrennpunkten den Bedarf an geeigneten Schutzmaßnahmen festzustellen und solche auch umzusetzen. In Bayern hat der vom Bund hierfür ermächtigte Landesgesetzgeber die entsprechenden Regelungen über die neuen Zuständigkeiten zur Richtlinienumsetzung im Sommer letzten Jahres erlassen.   
Unabhängig davon hat die Stadt Unterschleißheim seit jeher bei ihren Planungen stets auch immer ihr Augenmerk auf den vor allem von Verkehrswegen ausgehenden Lärm gerichtet und, soweit möglich und machbar, entsprechende Schutzmaßnahmen im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger von vornherein veranlasst bzw. umgesetzt.
So zum Beispiel vor Jahren schon im Falle des von der Autobahn A 92 Deggendorf ? München ausgehenden Verkehrslärmes.

Lärmschutzwall an der Autobahn nach Erhöhung angemessen
Auch wenn für die bauliche Optimierung nicht sie selbst, sondern die staatliche Autobahndirektion als Straßenbaulastträger generell zuständig ist, hat die Stadt in Eigeninitiative zuerst den ausgehenden und in den letzten Jahren massiv zunehmenden Lärm kartiert und danach den bestehenden Wall erhöht bzw. in Teilbereichen zum Schutz der lärmbetroffenen Wohnsiedlungen neu errichtet.
Damit wurde sowohl in der Planung als auch in der Umsetzung den Anforderungen an geltendes Lärmschutzrecht von städtischer Seite in vollem Umfang Rechnung getragen. Auch im Sinne der EU-Richtline und der sich hieraus ergebenden nationalen Rechtsvorgaben zur Lärmminderungsplanung bestätigten sich die Anstrengungen der Stadt: Die nunmehr zuständige Regierung von Oberbayern hat der Stadt in Abstimmung mit dem für die Lärmkartierung zuständigen Landesamt für Umwelt mitgeteilt, dass die Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn den gesetzlichen Vorgaben zu den Lärmgrenzwerten entsprechen. Überschreitungen der geltenden Grenzwerte konnten bei der durchgeführten Kartierung durch das Landesamt für Umwelt im Bereich Unterschleißheim nicht festgestellt werden.
Unabhängig hiervon werden beim geplanten 8-streifigen Ausbau der Autobahn weitere Maßnahmen zum wirksamen Lärmschutz vom Straßenbaulastträger verbindlich umgesetzt. 
 
Lärmschutz an B 13 entsprechen den Vorgaben
Das gleiche Ergebnis ist für den Lärm, der von der B 13 ausgeht, festzustellen. Ursprünglich hatte das  Landesamt für Umwelt Lärmkarten angefertigt, die in einigen Punkten nicht gänzlich korrekt waren. Für die Erstellung der Karten wurde eine Kombination aus Verkehrsmenge (mindestens 17.000 Fahrzeuge pro Tag) und teilweise vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen herangezogen. Daraus wurde die Lärmbelastung ermittelt. Die Höhe der Lärmschutzwände an der B 13 ist bei dieser Kartierung allerdings  nicht in ihrer tatsächlichen Ausbildung (Länge und Höhe) zutreffend berücksichtigt worden. Die Stadt hat dies umgehend moniert, so dass nach der Korrektur festgestellt werden konnte, dass die vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen an der B 13 den Vorgaben entsprechen und kein Lärmminderungsplan erstellt werden muss. Dieser wäre notwendig gewesen, wenn die Grenzwerte von 70 dB(A) tags und 60 dB (A) Schallpegel nachts überschritten gewesen wären. Diese Werte werden jedoch in den Bereichen um Hollern nicht annähernd erreicht.
 
Aussagen zu Lärmschutzmaßnahmen an der innerörtlichen Bahnstrecke stehen noch aus
Noch eine große Lärmquelle gibt es in Unterschleißheim: Die Bahn. Für die Lärmminderungsplanung entlang der Schiene ist die Regierung von Oberbayern zuständig. Obwohl eine Kartierung der Lärmauswirkungen der Schienenstrecke bis Juni 2007 hätte erfolgen sollen, lagen entsprechende Karten, die das Eisenbahnbundesamt (EBA) erstellen hätte müssen, bis Dezember 2008 noch nicht vor. Die Grenze, welche Strecken in die erste Erhebung einfließen müssen, liegt bei einer Zugmenge von mindestens 60.000 Zügen pro Tag. Im Rahmen der aktuellen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zum Thema "Lärm entlang der Bahn" konnte nun auf Nachfrage des beauftragten Planungsbüros in Erfahrung gebracht werden, dass auf der Bahnstrecke der S1, die quer durch unser Stadtgebiet läuft, jährlich zwischen 80.000 und 85.000 Züge fahren. Ob diese Belastung eine Lärmminderungsplanung erfordert, wurde von der Regierung von Oberbayern bislang nicht bestätigt. Erst wenn hier eine konkrete Aussage vorliegt, kann auch die Art und der Umfang notweniger Maßnahmen abgeschätzt werden.
Die Stadt wird das Thema Lärmschutz mit Nachdruck verfolgen und generell bei ihrer derzeit betriebenen Generalfortschreibung ihres Flächennutzungsplanes sehr hohe Priorität einräumen.

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