Bürgermeisterwahl am 04. März 2007

Donnerstag, 01. März 2007

Nachstehende Hinweise auf einige grundsätzliche Bestimmungen bitten wir in Ihrem eigenen Interesse zu beachten, da hiervon unter Umständen die Ausübung Ihres Wahlrechts abhängig ist.
1. Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und übrige EU-Bürger, die am Wahltag
? das 18. Lebensjahr vollendet haben,
? sich seit mindestens drei Monaten mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in der Stadt Unterschleißheim aufhalten (Der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person mit dem Hauptwohnsitz gemeldet ist),
? nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
2. Ausübung des Wahlrechts
Nur wer das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt, kann wählen.
3. Eintragung in das Wählerverzeichnis
In das Wählerverzeichnis werden alle Wahlberechtigten von Amts wegen eingetragen, die am Stichtag, dem 04. Dezember 2006, bei der Stadt Unterschleißheim mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
4. Wahlbenachrichtigungskarten
Bis zum 11. Februar 2007 erhält jeder Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, von der Stadt Unterschleißheim eine Wahlbenachrichtigung. Wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, melden Sie sich bitte bei der Stadt Unterschleißheim im Bürgerbüro (Tel. 31009-285).
5. Namensschilder an den Briefkästen
Die Wahlbenachrichtigungskarten können nicht auf Verdacht in einen unbeschrifteten Briefkasten geworfen werden. Bringen Sie deshalb noch vorher Ihre Namensschilder an.
6. Ausstellung von Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen kann erhalten, wer aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, körperlicher Beeinträchtigung den Wahlraum nicht aufsuchen kann, oder wer sich am Wahlsonntag aus wichtigem Grunde nicht in Unterschleißheim aufhält. Ein Sonntagsausflug ist z. B. auf jeden Fall kein wichtiger Grund. Wer nicht selbst vorsprechen kann, erhält die Unterlagen zugeschickt, wenn der Antrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) bei der Stadt Unterschleißheim vorliegt. Personen, die die Abholung für einen anderen (auch Ehegatten) besorgen wollen, benötigen dazu eine schriftliche Vollmacht des Antragstellers.
7. Auskunftserteilung
Bei der Stadtverwaltung im Rathaus stehen für allgemeine Fragen Herr Praxl (Zimmer 117, Tel. 31009-225) und für Auskünfte zur Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie zu Briefwahlunterlagen Frau Obermaier (Bürgerbüro, Tel. 31009-174) während der üblichen Geschäftsstunden zur Verfügung.

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