Der Aufhebungsbebauungsplan zum Bebauungsplan Nr. 47 in der Fassung vom 18.09.2012 wurde vom Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim am 18.09.2012 als Satzung beschlossen.
Der Aufhebungsbebauungsplan tritt am 27.09.2012 gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in Kraft, der seit dem 20.10.1981 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 47 "Furtweg Flurstück 72" ist damit aufgehoben.
Der Aufhebungsbebauungsplan zum BP Nr. 47 in der rechtsverbindlichen Planfassung vom 18.09.2012 wird einschließlich Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung ab dem 27.09.2012 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt, 3. OG, während der allgemeinen Dienststunden künftig zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft gegeben.