Batterien keinesfalls wegwerfen

Montag, 03. Juli 2000

 

Seit 1.10.1998 ist die Batterieverordnung in Kraft. Damit wurde

  • für alle Batterien eine Rückgabepflicht und
  • für Autobatterien eine Pfandpflicht eingeführt.

Der Handel ist zur Rücknahme verpflichtet. Nach Gebrauch müssen sämtliche Batterien zurückgegeben werden, am einfachsten bei den Firmen, die Batterien verkaufen. Sollten Batterien oder Akkus in Geräten fest eingebaut sein, z.B. in elektrischen Zahnbürsten, Spielzeug etc., ist das komplette Gerät über die Elektronikschrottsammlung auf dem Wertstoffhof zu entsorgen. Dort bzw. beim Giftmobil des Landkreises besteht weiterhin die Möglichkeit, Batterien abzugeben

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