An alle Halter von Rindern im Landkreis München

Montag, 14. Dezember 2009

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Durchführung der Impfkampagne

Das Landratsamt München hat eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Durchführung der Impfkampagne zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 erlassen. Die Verfügung wurde im Amtsblatt am 20.11.2009 veröffentlicht.
Auszüge aus der Allgemeinverfügung:
1. Die BHV1-Impfung aller Rinder in reinen Rindermastbeständen ohne BHV1-Status "frei" wird ab sofort angeordnet. Die Impfungen sind bis zum 31.12.2009 durchzuführen.
2. In diesen reinen Rindermastbeständen sind ungeimpfte Rinder mit inaktivierten Markerimpfstoffen gegen BHV1 im Abstand von ca. 4 Wochen grundzuimmunisieren.
3. Anstelle der Impfungen können die Mastrinder auch mittels Blutprobe serologisch auf das Vorliegen von Antikörpern gegen das Virus der BHV1-Infektion bzw. bei geimpften Rindern auf das Vorliegen von Antikörpern gegen das gE-Glykoprotein des Virus der BHV1-Infektion untersucht werden. Werden positive Tiere festgestellt, so muss der ganze Bestand bis zum 31.12.2009 geimpft werden.
4. Bereits zuvor gegen BHV1 grundimmunisierte Mastrinder sind durch inaktivierte Markerimpfstoffe gegen BHV1 einmalig zu immunisieren, d.h. die Impfung ist aufzufrischen.
5. Fresseraufzuchtbestände ohne Endmast fallen nicht unter die Impfpflicht. In Fresseraufzuchtbestände dürfen nur Kälber mit BHV1-Freiheitsbescheinigung aufgenommen werden.
6. Tiere, die kurz vor der Schlachtung stehen, können von der Impfung ausgenommen werden. Als kurz vor der Schlachtung kann ein Zeitraum von 4-6 Wochen nach der Impfung des restlichen Bestandes anerkannt werden.
7. Die sofortige Vollziehung der vorstehenden Allgemeinverfügung wird angeordnet.
8. Kosten werden für diese Allgemeinverfügung nicht erhoben.
9. Diese Allgemeinverfügung gilt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gemacht.
Alle betroffenen Rinderhalter werden gebeten, sich bei den entsprechenden Stellen zu informieren. 

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