Bürgerentscheid am 28. März 2004 („UMTS-Mobilfunkantennen“)

Montag, 22. März 2004

 

Alle abstimmungsberechtigten Bürger können am Sonntag, den 28.03.2004 über folgende Frage ab-stimmen:Sind Sie dafür, dass die Stadt Unterschleißheim

  • keine eigenen Liegenschaften für die Installation von Mobilfunksendeanlagen innerhalb bewohnter Gebiete sowie innerhalb eines Sicherheitsabstandes von 500 m zu diesen zur Verfügung stellt,
  • an alle Eigentümer von Gebäuden in der Gemeinde eindringlich appelliert, in gleicher Weise zu verfahren,
  • unverzüglich mit den Betreibern bereits bestehender Sendeanlagen in Verhandlung tritt, mit dem Ziel diese Anlagen aus oben genannten Bereichen zu verlagern?

Die Begründung der Initiatoren des Bürgerbegehrens zu dieser Fragestellung lautet wie folgt:
Gemäss der kürzlich veröffentlichten Ergebnisse der niederländischen TNO Studie sind, entgegen bisheriger Auffassung, bedingt durch UMTS-Strahlung durchaus statistisch signifikante nichtthermi-sche Effekte auf den menschlichen Körper feststellbar. Aufgrund der Fürsorgepflicht der Stadt gegen-über den Bürgern und deren gesundheitlicher Unversehrtheit sind alle rechtlichen Mittel auszuschöp-fen, um den Ausbau weiterer Antennenstandorte auf kommunalen Grundstücken und Liegenschaften zu verhindern. Es gibt keine rechtliche Grundlage, die die Stadt verpflichten könnte, den Mobilfunk-betreibern durch Positivplanungen Standorte für Antennenmasten anzudienen. Nur wenn die Stadt mit gutem Beispiel vorangeht und die Wohngebiete, Schulen, Kindergärten usw. von Emittenten freihält, werden auch Privatleute nicht gegen das Allgemeininteresse ihre Immobilien als Standort zur Verfü-gung stellen. Im Übrigen sei darauf verwiesen, dass durch die Nähe von Mobilfunkmasten bei Immobi-lien erhebliche Wertverluste hinzunehmen sind.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.