Am Pfingstwochenende heißt es in Unterschleißheim wieder „O´zapft is“ und das 63. Lohhofer Volksfest öffnet seine Pforten. Die Stadt Unterschleißheim hofft auf eine fröhliche, harmonische und friedliche Volksfestzeit. Daher hat sie, auch im Interesse des Jugendschutzes, folgende Allgemeinverfügung über ein Verbot von Glasflaschen und anderen Glasbehältern sowie ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit im Bereich des Volksfestplatzes als Veranstaltungsort des Volksfestes 2014 in Unterschleißheim erlassen:
Von Freitag, 06.06.2014 bis Sonntag, 15.06.2014, findet auf dem Volksfestplatz in Unterschleißheim das Volksfest 2014 statt. Zur Veranstaltungsfläche gehören der Volksfestplatz, die Zufahrtsbereiche und die direkt an den Volksfestplatz angrenzenden Grünflächen (s. Lageplan). Auf diesem Veranstaltungsgelände des Volksfests 2014 wird das Mitführen und Konsumieren von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit sowie das Mitführen von Glasflaschen und anderen Glasbehältern verboten.
Das Verbot gilt für die gesamte Dauer des Volksfests von Freitag, den 06.06.2014, bis Sonntag, den 15.06.2014, und den darauf folgenden Montag, den 16.06.2014, 01.00 Uhr. Ausgenommen von diesem Verbot sind die konzessionierten Freischankflächen der Festzelte, die durch Servicepersonal bewirtet werden, sowie die konzessionierten und genehmigten Bereiche der Imbissstände, Verkaufsbuden und der privaten Wohnbereiche der Schausteller. Alkoholische Getränke, Glasflaschen und andere Glasbehälter dürfen nur für den Verzehr an Ort und Stelle in den genehmigten Bereichen mitgeführt werden.
Die Begründung für die Allgemeinverfügung kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Unterschleißheim in Zi.-Nr. 107 eingesehen werden.