Eingeschränkte öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 89 c "alter Lohhofer Ortsteil" gem. § 4 a Abs. 3 i.V. mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Mittwoch, 02. November 2011

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 17.10.2011 zusätzliche Bebauungsplankorrekturen beschlossen.
Die Änderungspunkte sind:
a) Die Baugrenzen im MI 8 des Gebietsplans 2 wurden erweitert und ein öffentlicher Gehweg festgesetzt.
b) Eine Ausweisung für eine Gemeinbedarfsfläche an der Alexander-Pachmann-Straße wurde festgesetzt.
c) Die Wandhöhen für die Haustypen B, C und D wurden erhöht, um den Erfordernissen der Baukonstruktionen gem. Energieeinsparverordnung (EnEV) Rechnung zu tragen.

Stellungnahmen und Anregungen können gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch nur zu den oben genannten Änderungspunkten vorgebracht werden. Der beschlussmäßig überarbeitete Bebauungsplan Nr. 89 c in der Fassung vom 17.10.2011 liegt einschließlich Begründung und Umweltbericht zur Einsichtnahme in der Zeit vom 04.11. bis 08.12.2011 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt, (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ein Mitarbeiter des Geschäftsbereiches wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Wird während der Auslegungsfrist eine Erörterung über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung beantragt, wird ein Erörterungstermin angesetzt und öffentlich bekanntgegeben. Umweltrelevante Informationen zum Bebauungsplan liegen in Form des Umweltberichts aus. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor.

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