Lohnsteuerabzugsmerkmale prüfen

Montag, 24. Oktober 2011

Von Anfang Oktober bis Ende November 2011 werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer per Post über ihre persönlichen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ElStAM) informiert. Das sind: Steuerklasse; Kirchensteuermerkmal; Zahl der Kinderfreibeträge; Pauschbetrag für behinderte Menschen und Hinterbliebene.

Der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Steuern, Dr. Roland Jüptner, bittet alle Empfänger, diese Daten zu überprüfen und Korrekturen nach Möglichkeit schriftlich beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Außerdem sollten ? ebenfalls auf dem Postwege ? die Freibeträge, die bislang auf der Lohnsteuerkarte eingetragen waren, wie z.B. für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, für 2012 neu beantragt werden, wenn diese für das Jahr 2012 weiter gelten sollen. Falsche Daten können, so Jüptner, dazu führen, dass Anfang 2012 zu viel Lohnsteuer abgezogen und weniger Lohn oder Gehalt ausgezahlt wird.

Die Lohnsteuerkarte auf Papier hat im kommenden Jahr endgültig ausgedient. In diesem Jahr war übergangsweise die Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 noch gültig. Ab dem nächsten Jahr werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse, Kirchensteuermerkmal, Zahl der Kinderfreibeträge, und Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und dem Arbeitgeber in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Der Vorteil: Künftig wird die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Finanzämtern und Meldebehörden durch das papierlose Verfahren erheblich vereinfacht.

In den kommenden Wochen werden bundesweit rund 40 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrer jeweiligen Finanzverwaltung per Post über ihre ab dem 1. Januar 2012 gültigen persönlichen "Elektronischen LohnSteuerabzugsMerkmale" (ELStAM) informiert. Diese Daten sind in der "elektronischen Lohnsteuerkarte" enthalten, mit der die Papier-Lohnsteuerkarte nun endgültig abgeschafft wird. Mit dem Informationsschreiben sollen die Bürger die Gelegenheit erhalten, ihre persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale zu überprüfen und gegebenenfalls beim zuständigen Finanzamt die Korrektur zu beantragen.

In den Finanzämtern ist mit einem hohen Anrufer- und Besucheraufkommen und damit auch mit erheblichen Wartezeiten in den Servicezentren zu rechnen, da zeitgleich mit der Versendung der Schreiben auch das Lohsteuerermäßigungsverfahren für 2012 anläuft. Das Servicezentrum des Finanzamtes München bewältigt derzeit ein Besucheraufkommen von bis zu 2.000 Besuchern täglich, welches ? besonders auch in der verlängerten Öffnungszeit am Donnerstag bis 18:00 Uhr ? erhebliche Wartezeiten nach sich zieht. Der Besucherandrang nach Versand der Informationsschreiben wird zu einer Erhöhung der Wartedauer für die Besucher des Servicezentrums führen. Der Präsident des Bayerischen Landesamts für Steuern, Dr. Roland Jüptner, empfiehlt daher, Anträge zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale, sowie Lohnsteuerermäßigungsanträge, nach Möglichkeit über den Postweg einzureichen.

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