Thermalbad-Projekt am Hollerner See

Dienstag, 22. Dezember 2009

Bürgerentscheid am 07. März 2010

Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung 2009 beschlossen, am Sonntag, 07. März 2010 einen Bürgerentscheid zum Thermalbadprojekt am Hollerner See durchzuführen. Zur Abstimmung kommen dabei das von der SPD beantragte Ratsbegehren mit der Frage: "Soll die Stadt Unterschleißheim die Realisierung des ?Thermalbadprojektes mit einer Hotelanlage" am Hollerner See im Zweckverband ?Erholungsgebiet Hollerner See Eching/Unterschleißheim" weiter anstreben".
Auch das von den Bürgern beantragte Bürgerbegehren wird zugelassen und den Bürgerinnen und Bürger zur Entscheidung vorgelegt. Hier soll folgende Fragestellung beantwortet werden: "Sind Sie dafür, dass sich die Stadt mit allen Mitteln gegen eine großflächige Bebauung am Hollerner See zu kommerziellen Zwecken, erforderlichenfalls auch auf dem Klageweg, zur Wehr setzt und insbesondere:
- die im Besitz der Stadt befindlichen Grundstücke nicht zur Verfügung stellt,
- aus dem Zweckverband ?Hollerner See" austritt,
- kein Thermalwasser, kein Trinkwasser und die dazugehörigen Infrastrukturen zur Verfügung
- stellt,
- keine positiven Stellungnahmen in den Genehmigungsverfahren abgibt,
- kein Kommunalunternehmen mit der Gemeinde Eching zur Entwicklung der Thermen-Pläne
- gründet
- und statt derer für die Entwicklung eines naturnahen Erholungsgebietes eintritt?"

Der Antrag auf ein Ratsbegehren von den Bündnis 90/Die Grünen, FB e.V., FDP und ÖDP mit gleichem Wortlaut wurde mehrheitlich abgelehnt und kommt somit nicht zur Abstimmung.
Anträge formal-rechtlich und materiell zulässig
Der Stadtrat hat damit auch bestätigt, dass das Bürgerbegehren "Therme Hollern" die formalen Anforderungen des Quorums (Art. 18a Abs. 6 BayGO) hinsichtlich der erforderlichen
Unterschriftenzahl erfüllt hat. Die benötigten mindestens 1.588 Unterschriften wurden vorgelegt. Hinsichtlich der materiell-rechtlichen Zulässigkeit warf vor allem der Teilaspekt, kein Thermalwasser zu liefern, Fragen auf. Der Stadtrat folgte aber der Empfehlung der Verwaltung, dies zugunsten des Bürgerbegehrens auszulegen.
Hohe Wahlbeteiligung erwünscht
Das Planungs- und somit Realisierungsgebiet der Thermenanlage liegt nicht auf Unterschleißheimer, sondern vollständig auf Echinger Gemeindegebiet und ist damit der Planungshoheit unserer Stadt entzogen. Darüber hinaus ist die Projektentwicklung Aufgabe des bestehenden Zweckverbandes Hollerner See (Verbandsmitglieder Eching und Unterschleißheim) als eigene Körperschaft. Trotzdem handelt es sich bei diesem Vorhaben um eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises. Begründet ist dies mit der Tatsache, dass das unmittelbar an das Stadtgebiet angrenzende Vorhaben doch Auswirkungen zumindest auf Teile der Unterschleißheimer Bevölkerung haben kann (zumindest theoretisch denkbare Verkehrsauswirkungen, evtl. Lärmemmissionen etc.), die Stadt auch Grundstücke und damit Vermögen einbringt.
Unisono betonten die die Stadträte, dass sie die Bürgerbeteiligung in der nun beschlossenen Form sehr positiv sehen und auf eine hohe Teilnahme bei dem anstehenden Bürgerentscheid hoffen.


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