25. Änderung, Teil II des Flächennutzungsplanes "Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet und Gemeinbedarfsfläche nordöstlich des Furtwegs" und

Dienstag, 25. März 2008

25. Änderung, Teil V des Flächennutzungsplanes "Abrundung eines Allgemeinen Wohngebiets Am Weiher" ? Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch).

Der Grundstücks- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 18.02.2008 die öffentliche Auslegung beider oben genannten Änderungen des Flächennutzungsplanes beschlossen (Die Plangebiete  ist im Lageplan schwarz umrandet dargestellt). Die Pläne, Begründungen, Umweltberichte und das Schallschutzgutachten sowie die bisher abgegebenen umweltbezogenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange können von jedermann im Rathaus Unterschleißheim, III. Stock,  Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim bis einschließlich 13. Mai 2008 eingesehen werden. Ein Mitarbeiter der Bauverwaltung (III. Stock, Zimmer-Nr. 309) steht zur Erörterung während der allgemeinen Dienststunden zur Verfügung. Stellungnahmen zur dargelegten Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Plan  unberücksichtigt bleiben.

Plan
 

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