Dritte Start- und Landebahn

Montag, 11. Februar 2008

Forderungen der Stadt sollen berücksichtigt werden

In seiner Oktobersitzung 2006 hat der Stadtrat Unterschleißheim die Stellungnahme zum Ausbau des Flughafens München im damals laufenden Raumordnungsverfahren für eine dritte Start- und Landebahn beschlossen. Darin hatte die Stadt dargelegt, dass sie dem Vorhaben nur zustimmen würde, wenn der nördliche Standort und die Ausrichtung der geplanten Start- und Landebahn aufrechterhalten bleibt, der bisherige Betrieb des An- und Abflugverfahrens auf den bestehenden Bahnen sich nicht verändert und auch zukünftig ein Überflug des Stadtgebietes vermieden wird. Die Stadt wurde im Planfeststellungsverfahren, das vom 4.11.2007 bis 5.12.2007 stattfand, nicht mehr beteiligt. Die Begründung lautete, dass die Auswahl der betroffenen Kommunen strikt nach den Grenzwerten, die in der Fluglärmschutzverordnung festgelegt sind, erfolgte. Nur diejenigen wurden am Verfahren beteiligt, bei denen eine Belastung von 55 dB(A) Mittelungspegel festgestellt werden konnte. Bei den Auswahlkriterien wurde sogar der Grenzwert um 3 dB(A) herabgesetzt. Für die Stadt Unterschleißheim ist eine Mittelbelastung von weniger als 52 dB(A) aufgrund des Flugbetriebs festzustellen ist. Damit liegt die Stadt weit unterhalb der Zumutbarkeitsgrenze von 60 dB(A) und hat keinen materiellen Anspruch auf Verfahrensbeteilung. Eine Prüfung der Planfeststellungsunterlagen hat jedoch ergeben, dass der Betrieb der neuen Start- und Landebahn den gleichen Voraussetzungen der bisher vorhandenen Bahnen unterliegt und der Standort der geplanten Bahn der von der Stadt Unterschleißheim im Raumordnungsverfahren grundsätzlich zugestimmten Variante entspricht. Trotzdem hat der Stadtrat entschieden, die Planfeststellungsbehörde erneut auf ihre frühere Stellungnahme im vorangegangenen Raumordnungsverfahren zu erinnern. Damit ist von der Stadt alles getan worden, um zu erreichen, dass im Falle eines positiven Planfeststellungsbeschlusses zum Bau einer dritten Startbahn die Bevölkerung keine zusätzliche Belastung durch Immissionen ausgesetzt ist.

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