Ratsbegehren untätig

Montag, 14. Januar 2008

Volksbegehren "Nein zum Transrapid" hat Vorrang

Darüber, dass der Zulassungsantrag für das Volksbegehren "Für Bayern ? Nein zum Transrapid" auch von der Unterschleißheimer Bevölkerung tatkräftig unterstützt worden ist, wurde bereits berichtet. Bis Ende der offiziellen Eintragungsfrist sind letztlich 2.919 Bürgerinnen und Bürger dem parteiübergreifenden Aufruf gefolgt, haben ihre Unterschrift geleistet und damit beigetragen, dass die Initiatoren weit mehr als die benötigten Unterstützungsunterschriften dem Bayerischen Innenministerium übergeben konnten. Gerade wegen dieses Erfolges hat der Stadtrat in seiner letzten Sitzung im Dezember den Antrag der Freien Bürgerschaft abgelehnt, einen zusätzlichen Bürgerentscheid zu diesem Thema durchzuführen. Alle Parteien ? außer den Antragsstellern ? waren sich einig, dass es weitaus effektiver und sinnvoller sein wird, die Kräfte zu bündeln und das laufende Volksbegehren zu unterstützen. Sie unterstützen in einem gemeinsamen Schulterschluss den Inhalt dieses Volksbegehrens ? ein zusätzlicher Bürgerentscheid, den das beantragte Ratsbegehren initiiert hätte, wäre nach Ansicht der Stadträtinnen und Stadträte eher schädlich wie nützlich, auch wenn es unter formalen Gesichtspunkten zulässig wäre. Auch inhaltlich sah die Mehrheit der Stadträte keine Notwendigkeit, dem Anliegen der Freien Bürgerschaft näher zu treten: Über alle Fraktions- und Parteigrenzen hinweg gab es bislang immer eine eindeutige und klare Haltung der Stadt Unterschleißheim gegen den Bau des Transrapids. Alle Beschlüsse und Stellungnahmen waren einstimmig und haben die ablehnende Haltung Unterschleißheims gegen die Magnetschwebebahn zum Ausdruck gebracht. Auch im Falle eines positiven Planfeststellungsbeschlusses wird die Stadt den Klageweg beschreiten und hat sich auch vorsorglich gegen den freiwilligen Verkauf von städtischen Grundstücken für das Vorhaben "Transrapid" ausgesprochen. Obwohl nach jüngsten Meldungen das Innenministerium das beantragte Volksbegehren nicht für zulässig erklärt hat, obliegt die abschließende Entscheidung dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Falls dann die Zulässigkeit festgestellt werden sollte, wäre es wesentlich nützlicher, wenn möglichst viele Unterschleißheimerinnen und Unterschleißheimer sich im zweiten Schritt in die Listen des Volksbegehrens eintragen. 10 Prozent der Wählerinnen und Wähler müssten dies bayernweit tun. Hierauf sollte das Hauptaugenmerk liegen, denn ein parallel laufender Bürgerentscheid, der indes keiner rechtlichen Auswirkungen und Verbesserungen bei der Verhinderung des Transrapids bringen würde, hätte sicher eher zur Verunsicherung der Wähler und Zersplitterung der Abwehrkräfte geführt.

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