Neues Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz ist in Kraft getreten:

Donnerstag, 11. Mai 2006

Beitragsänderung für Kinderbetreuung erforderlich

Nach intensiver Vorberatung im Hauptausschuss entschied sich nun auch der Stadtrat Unterschleißheim für die Neufestsetzung der Elternbeiträge für Krippen, Kindergärten und Horte und hat sich dabei die Entscheidung nicht leicht gemacht. Die neuen, ab September 2006 gültigen Beiträge, wurden notwendig, weil ein neues Förderrecht des Staates für die Bezuschussung erlassen wurde. Dieses Gesetz regelt die finanzielle Förderung nicht mehr pauschal pro Gruppe, sondern macht die Zuschusshöhe abhängig von der Länge der Betreuungszeit und vom individuellen Aufwand für die Betreuung des einzelnen Kindes. Individuell buchbare und erweiterte Betreuungszeit
Neu ist auch, dass die maximale tägliche Betreuungszeit nicht mehr bei zehn Stunden, sondern bei elf Stunden endet. Die Vorteile für die Eltern bestehen mit dem neuen System darin, dass die Betreuung in der Ferienzeit äußerst flexibel und individuell angepasst sein wird. Man kann kurzfristig über die Betreuungszeiten entscheiden und muss sich nicht lange vorher auf bestimmte Zeiten festlegen.
Gebühren ändern sich nicht wesentlich
Insgesamt bedeuten die neuen Gebühren für die meisten Eltern keine tatsächliche Erhöhung, da vor allem die vierstündige, am meisten nachgefragte Betreuungszeit zum bisherigen, gleichbleibenden Basissatz gebucht werden kann. Für den Träger der jeweiligen Einrichtungen bedeutet die neue Gebührenordnung über das gesamte Schuljahr hinweg einen einheitlichen, leicht nachzuvollziehenden Betrag und eine wesentlich effektivere Personalplanung. Bei den neuen Beitragssätzen hat der Stadtrat die Basisbeträge von 80 Euro bzw. 135 Euro übernommen und sich für eine äußerst moderate Erhöhung je nach Betreuungsdauer in 5-Euro-Schritten entschieden. Auch bei der Krippe hielt man am bisherigen Eingangssatz von 230 bzw. 280 Euro fest.

Gebührenaufstellung

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