Silvesterfeuerwerk - Sicher ins neue Jahr – ohne Verbote, aber mit Vernunft

Mittwoch, 27. Dezember 2023

Zum Jahreswechsel 2023 / 2024 wird es in Unterschleißheim keine zusätzlichen Einschränkungen im Hinblick auf das Silvesterfeuerwerk geben. Die Stadt setzt auf Ihre Vernunft und auf gegenseitige Rücksichtnahme.
In wenigen Tagen ist Silvester. Im Hauptausschuss wurde darüber beraten und beschlossen, wie künftig mit der immer mehr zunehmenden Silvesterböllerei umgegangen werden soll: Auf Verbote wird verzichtet, jedoch appelliert die Stadt an die Bürgerschaft, auf das Silvesterfeuerwerk entweder ganz zu verzichten oder es zumindest im Umfang zu reduzieren. Der positive Effekt wäre sowohl eine geringere Umweltverschmutzung durch weniger Abfälle, die beim Silvesterfeuerwerk entstehen, als auch eine verminderte Ruhestörung für Nachbarn und auch Tiere. 
Sollten Sie sich dennoch für ein Silvesterfeuerwerk entscheiden, möchten wir Ihnen die wichtigsten Vorschriften und einige Hinweise zur sicheren Handhabung mit auf den Weg ins neue Jahr geben:

  • Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Moscheen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist verboten.
  • Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (insbesondere Raketen und Böller) dürfen nur in der Zeit vom 31.12.2023 von 00:00 Uhr bis zum 01.01.2024 um 23:59 Uhr abgebrannt werden.
  • Achten Sie beim Kauf von Feuerwerk auf das CE-Zeichen und die Registriernummer. Lesen Sie die Betriebsanweisung und die Sicherheitshinweise.
  • Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 (z. B. Wunderkerzen und Tischfeuerwerke) dürfen nur von Personen ab 12 Jahren verwendet werden. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 sogar erst ab 18 Jahren.
  • Empfohlene Schutzabstände (Kategorie F1: 1 Meter; Kategorie F2: 8 Meter) einhalten.
  • Böller nicht werfen, sondern auf den Boden legen. Raketen nicht aus der Hand zünden, sondern aus einer standsicheren Abschussrampe (z. B. Getränkekasten).

Die Stadt Unterschleißheim wünscht Ihnen, wie auch immer Sie Silvester feiern, einen guten Rutsch und einen guten Start in das Jahr 2024.
 

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.