Landtags- und Bezirkswahl 2023 - ​​​​​​​Wahlwerbung in Unterschleißheim

Donnerstag, 14. September 2023

Am 08. Oktober 2023 finden in Bayern die Landtags- und Bezirkswahlen statt. Seit dem 27. August 2023 ist daher in Unterschleißheim Wahlwerbung auf Plakaten und den städtischen Wahlplakattafeln durch die Parteien und Wählervereinigungen wieder erlaubt. Dabei gibt es Regeln.

Durch die städtische Plakatierungsverordnung soll ein Ausgleich zwischen der Wahlwerbung und dem Schutz des Ortsbildes geschaffen werden. So darf die Wahlwerbung weder FußgängerInnen noch den fließenden Verkehr auf öffentlichem Grund beeinträchtigen. Ab diesem Jahr sind außerdem auf fünf stark frequentierten Straßen in Unterschleißheim (Bezirksstraße, Landshuter Straße, Münchner Ring, Raiffeisenstraße und Stadionstraße) die Anzahl der Wahlplakate pro Partei bzw. Wählervereinigung auf fünf Plakate pro Fahrtrichtung beschränkt. Darüber hinaus besteht ein vollständiges Plakatierungsverbot auf dem Rathausplatz inklusive seiner Zuwegungen, im Robert-Koch-Weg, bei der Bahnunterführung Dieselstraße und auf der Le-Crès-Brücke im Bereich über den Gleisanlagen.

Eine Beschädigung, Beseitigung oder Zerstörung der Wahlwerbung ist, auch wenn die Wahlwerbung gegen die Plakatierungsverordnung verstößt, grundsätzlich unzulässig und stellt in den meisten Fällen eine Straftat dar. Die Stadtverwaltung bittet daher die Bevölkerung, Wahlwerbung weder zu beschädigen bzw. zu zerstören noch zu beseitigen. Sollten Sie Verstöße gegen die Plakatierungsverordnung feststellen, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung unter 089 – 31009 334 bzw. per E-Mail unter wahlen @ush.bayern.de.

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