Bayernweiter Lärmaktionsplan - Beteiligung der Öffentlichkeit startet

Donnerstag, 17. August 2023

Ab sofort beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung zum bayernweiten Lärmaktionsplan (LAP). Ziel des LAP ist es, unter Mitwirkung der BürgerInnen, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und ggf. zu beheben sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. 
In Bayern ist die Regierung von Oberfranken mit der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen beauftragt. Das betrifft über 1.300 Gemeinden in Bayern. 
In der jetzt anlaufenden ersten Phase erhalten die BürgerInnen Gelegenheit, ihre persönliche Lärmsituation mitzuteilen. Bis 30. September 2023 kann jeder, der sich durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlt, an der zentralen Lärmaktionsplanung für Bayern mitwirken und sich zu seinen Lärmproblemen äußern. 
Auf der Beteiligungsplattform www.umgebungslaerm.bayern.de besteht die Möglichkeit, einen Online-Fragebogen auszufüllen. Alternativ kann dieser auch postalisch unter Regierung von Oberfranken, SG 50, Postfach 110165, 95420 Bayreuth, angefordert werden. 
Die Regierung von Oberfranken wird anschließend die Rückmeldungen aus den Fragebögen erfassen, bündeln und auswerten. In einer zweiten Phase, die voraussichtlich Ende 2023 beginnt, werden die BürgerInnen dann nochmals beteiligt. Sie bekommen Gelegenheit, sich zu diesen Ergebnissen detailliert zu äußern. Diese Informationen aus der Bevölkerung aus beiden Phasen fließen dann in die Ausgestaltung der zentralen Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen in Bayern ein. Der endgültige Lärmaktionsplan wird dann bis zum 18. Juli 2024 fertiggestellt werden.  
Weitere Informationen finden Sie unter www.umgebungslaerm.bayern.de.
 

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.