I. Beschlussfassung
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Erholungsgebiet Hollerner See Eching/ Unterschleißheim mit Sitz in Eching, Landkreis Freising, hat in der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2020 die Änderung der Satzung über die Benutzung des Erholungsgebietes Hollerner See“ beschlossen.
Die Ausfertigung erfolgte mit Datum 06.04.2023.
II. Vermerk über die Bekanntmachung der Änderung der Satzung des Zweckverbandes Erholungsgebiet Hollerner See Eching/Unterschleißheim über die Benutzung des Erholungsgebietes Hollerner See.
Die Bekanntmachung der Änderung der Benutzungssatzung des Zweckverbandes Erholungsgebiet Hollerner See Eching/Unterschleißheim im Amtsblatt Nr. 18 der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Freising ist am 06.07.2023 erfolgt.
Das Verbandsmitglied Unterschleißheim weist hiermit auf die erfolgte Bekanntmachung gemäß Art. 24 Abs. 2 KommZG hin.
Die Satzung ist auf der Internetseite der Stadt unter https://www.unterschleissheim.de/rathaus-politik-buergerservice-online/rathaus/satzungen-verordnungen.html einsehbar.
Unterschleißheim, den 17.07.2023
Thomas Stockerl
Geschäftsbereichsleitung 10