Geisterradler stellen ein Gefährdungspotential für alle weiteren Verkehrsteilnehmenden dar
Im Straßenverkehr gilt: Fahren stets in Fahrtrichtung!
Geisterradeln, also fahren in Gegenrichtung, stellt ein Gefährdungspotential für alle weiteren Verkehrsteilnehmenden dar. An Einmündungen oder an Ein- und Ausfahrten zum Beispiel können sich weitere Verkehrsteilnehmende erschrecken, weil sie mit diesem Verkehrsverhalten nicht rechnen.
Bitte beachten Sie diese Regeln für ein sicheres Miteinander. Vielen Dank!