Die Stadt hat in den letzten Wochen den einstimmigen Beschluss des Umwelt- und Verkehrsausschusses hinsichtlich der Parkbeschilderung im Gewerbegebiet umgesetzt. Die neue Regelung soll die Parksituation im Gewerbegebiet verbessern und das Erscheinungsbild aufwerten. Vor allem dem dauerhaften Abstellen von Anhängern, Wohnanhängern, LKWs wird damit entgegengewirkt. Die neuen Parkzeitregelungen sollen das Parken mit Parkscheibe gewährleisten, sodass zumindest in der betriebsamsten Zeit die wenigen vorhandenen Stellplätze nicht dauerhaft blockiert werden und alle Fahrzeugführer dieselbe Chance haben, einen Parkplatz zu finden. Das Anordnen von zeitlich begrenztem Parkverbot wirkt zweckentfremdetem Parken grundsätzlich entgegen und wird sich positiv auf das Gebiet im Hinblick auf den Parkplatzdruck auswirken.
Aufgrund einiger Nachfragen in der Stadtverwaltung hinsichtlich der richtigen Einstellung der Parkscheibe, möchten wir nochmals die Regelungen beim Parken mit Parkscheibe darstellen: Parkscheiben sind bei Ankunft auf den Strich der halben Stunde einzustellen, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Damit ist es möglich, die Höchstparkdauer zu überschreiten.
Beispiel: Höchstparkdauer acht Stunden, Parkregelung ab 07:00 Uhr, Ankunft 08:00 Uhr. Einstellung: 08:30 Uhr. Parkmöglichkeit bis 16:30 Uhr.
Wer bereits vor Beginn der zeitlichen Beschränkung parkt, muss keine Parkscheibe auslegen, wenn er aber den Parkvorgang über den Beginn der Parkscheibenpflicht fortsetzt, hat er die Parkscheibe in diesen Fällen auf den Beginn der Parkscheibenpflicht einzustellen.
Beispiel: Ankunft 06:00 Uhr, zeitliche Parkzeitbeschränkung ab 07:00 Uhr = Einstellung auf 07:30 Uhr.
Der Umwelt- und Verkehrsausschuss wird nach einer Einführungszeit eine Evaluierung der Maßnahmen durchführen, um bei Bedarf einzelne Bereiche nachjustieren zu können. Daher nehmen wir gerne Verbesserungsvorschläge an. Hierzu senden Sie uns gerne Ihre Nachricht an verkehrsrecht @ush.bayern.de.