Geänderte Regelung - Parkzeitbegrenzung im Gewerbegebiet

Donnerstag, 27. April 2023

Um die Parksituation im Gewerbegebiet zu verbessern, hat der Umwelt- und Verkehrsausschuss im letzten Jahr die Einführung eines Parkraumkonzeptes in Form von zeitlich begrenztem Parken im Gewerbegebiet sowie den angrenzenden Wohngebieten beschlossen. Derzeit wird die neue Beschilderung durch den Bauhof sukzessive angebracht.

Mit der Maßnahme soll vor allem das dauerhafte Abstellen von Anhängern, Wohnanhängern, LKWs etc. unterbunden werden. Gleichwohl ist durch die Beschränkung zum Teil in den nahen Wohngebieten auch sichergestellt, dass der allbekannte Verdrängungseffekt verhindert wird und auch hier befristete Parkplätze zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf Stellplätze im öffentlichen Straßenraum gibt es im Allgemeinen aber nicht.

Das Parken mit Parkscheibe soll gewährleisten, dass zumindest in der betriebsamsten Zeit die wenigen vorhandenen Stellplätze nicht dauerhaft blockiert werden und alle Fahrzeugführer dieselbe Chance haben, einen Parkplatz zu finden. Das Anordnen von zeitlich begrenztem Parkverbot wirkt zweckentfremdetem Parken grundsätzlich entgegen und wird sich positiv auf das Gebiet im Hinblick auf den Parkplatzdruck auswirken.

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss wird nach einer Einführungszeit eine Evaluierung der Maßnahmen durchführen, um bei Bedarf einzelne Bereiche nachjustieren zu können. In der Zukunft soll eine Parkraumstudie über das Gewerbegebiet erstellt und daraus weitere Maßnahmen abgeleitet werden.

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