Anträge für Leistungen der Grundsicherung stehen ab sofort auf der Website des Landkreises München zur Verfügung.
Geflüchtete aus der Ukraine beziehen bisher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Ab dem 1. Juni 2022 erhalten sie stattdessen Leistungen der Grundsicherung. Dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz hat der Bundesrat nun zugestimmt. Erwerbsfähige Geflüchtete und ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die sich derzeit im Landkreis München aufhalten, können dann als sogenannte Bedarfsgemeinschaft Leistungen beim Jobcenter des Landkreises beantragen. Dafür benötigen sie eine Fiktionsbescheinigung (Bestätigung über die Beantragung eines Aufenthaltstitels) oder einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
Geflüchtete, die bisher bereits Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben, können jetzt die Leistungen der Grundsicherung mithilfe eines Online-Formulars beantragen. Das Formular steht auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de/kurzantrag-sgb2-online-ukraine zur Verfügung. Der Antrag kann komplett auf elektronischem Weg gestellt werden, ein persönlicher Termin im Landratsamt ist nicht erforderlich. Für die Antragstellung wird zwingend eine deutsche Bankverbindung benötigt. Eine gesetzliche Krankenversicherung muss ausgewählt und im Antrag angegeben werden.