Viel zu schmal und rechtlich problematisch

Donnerstag, 03. März 2005

 

Breiten Raum in der letzten Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses nahm die Diskussion des Antrags aus der Mitte des Stadtrates ein: "Die Verwaltung möge untersuchen, ob eine versuchsweise Öffnung der Unterführung an der alten B 13 am S-Bahnhof Lohhof ausschließlich für Zweiräder und Pkw möglich ist. Voraussetzung wäre eine Versetzung der Barriere für den Schutz der Fußgänger und eine Ampelregelung (ähnlich einer Baustellenampel)."

Die Verwaltung des Rathauses wies in ihrer Stellungnahme u.a. darauf hin, dass die Unterführung im Zusammenhang mit der Verlegung der B 13 alt als Maßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz planfestgestellt und errichtet worden ist. Finanziert wurde das Projekt durch den Bund, die Bahn, den Freistaat Bayern und anteilig (Gehweg) durch die Stadt Unterschleißheim. Eine funktionale Veränderung würde das Einverständnis aller Beteiligten und möglicherweise ein vereinfachtes Planfeststellungsverfahren durch das Eisenbahnbundesamt zur Folge haben.

Was noch wesentlich schwerer wiegt ist die Tatsache, dass nach den geltenden Richtlinien für ampelgesteuerte Lösungen aus Verkehrssicherheitsgründen eine Mindestbreite von 4,85 m gegeben sein muss. Die Fuß- und Radwegunterführung am Bahnhof Lohhof weist jedoch nur eine Breite von 4,49 m auf. Damit ist schon aus rechtlichen Gründen eine versuchsweise Öffnung der Unterführung für den Pkw-Verkehr nicht umsetzbar, auch wenn mit der Begründung des Antrags auf die Notwendigkeit hingewiesen wird, dass zur Vervollständigung des innerörtlichen Verkehrsnetzes und zur dringend notwendigen Verbindung der durch die Bahnlinie bisher getrennten Stadthälften Handlungsbedarf besteht. Der Antrag wurde mit breiter Mehrheit (8 zu 2 Stimmen) abgelehnt.

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