Verblockungen durch quer liegende Bäume
Das Sommerwetter lässt zwar noch etwas auf sich warten, durch die bevorstehenden Pfingstferien wird es in den kommenden zwei Wochen jedoch trotzdem den einen oder anderen Hobby-Paddler auf die Isar ziehen. Doch das Vergnügen ist nicht ungefährlich – vor allem im Bereich Schäftlarn gibt es Verblockungen durch quer liegende Bäume.
Die Isar ist ein beliebtes Ausflugsziel. Gerade zu Pandemiezeiten, in denen sich Urlaubsreisen schwierig gestalten, suchen noch mehr Menschen als üblich Erholung in der heimischen Natur. Die Isar ist ein Wildfluss, beim Bootfahren kann es daher zu schweren Unfällen kommen. Das Landratsamt München warnt dabei aktuell vor einer Gefahrenstelle besonders: Auf der Isar bei Schäftlarn gibt es Verblockungen durch quer liegende Bäume im Fluss. Dies stellt eine Gefahrenquelle für alle Bootfahrer dar, die mit größeren Booten nicht mehr passierbar ist. Vom Befahren der Isar in diesem Bereich wird daher dringend abgeraten.
Bitte Regeln der Bootsfahrverordnung beachten
Immer wieder kam es in den vergangenen Jahren zu Unfällen auf der Isar. Häufig mussten Feuerwehren und Rettungsdienste in Not geratene Bootsfahrer aus der Isar retten. Damit die Bürgerinnen und Bürger besser geschützt sind und weniger Unfälle passieren, hat das Landratsamt verschiedene Regelungen erarbeitet und diese im Januar 2020 in einer Bootsfahrverordnung bekannt gemacht.
In der Verordnung ist unter anderem geregelt, dass die Isar im Landkreis München nur noch mit Kanus, Schlauchbooten und Stand-up-Paddling-Boards befahren werden darf. Zu den einzelnen Fahrzeugarten gibt es jeweils spezifische Regelungen. So müssen Schlauchboote beispielsweise einer vorgegebenen DIN-Norm entsprechen. Es ist nicht erlaubt, Beiboote anzuhängen sowie Fahrzeuge zusammenzubinden.
Um die Fahrtüchtigkeit sicherzustellen, gilt eine Obergrenze von maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut. Kinder bis acht Jahre und Nichtschwimmer müssen Rettungswesten mit CE-Kennzeichen tragen. Der Sicherheit wegen dürfen keine Glasflaschen mitgeführt werden. Zudem ist es nicht erlaubt, während des Bootfahrens Tonwiedergabegeräte zu verwenden.