Stadt Unterschleißheim
Sachgebiet Grundsatz- & Flächennutzungsplanung
Rathausplatz 1
85716 Unterschleißheim
Unterschleißheimer BürgerInnen können sich seit 01.07.2021 – zunächst für eine rund einjährige Testphase – die Kosten für Fahrten mit MVV-Bussen im Stadtgebiet nachträglich erstatten lassen. Das Projekt geht zurück auf einen erfolgreichen Vorschlag aus dem Bürgerhaushalt 2020 und wurde in der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses am 11.05.2021 beschlossen.
Das Antragsformular können Sie hier herunterladen oder im Rathaus ausgedruckt abholen.
Nachfolgend finden Sie alle Informationen zur Kostenerstattung. Bei Fragen rund um die Antragstellung stehen wir Ihnen gerne auch unter 089 31009 196 persönlich zur Verfügung:
Als Teil des MVV-Verbundgebiets kann die Stadt Unterschleißheim keine eigenständige Tarifänderung beschließen und Fahrten mit MVV-Bussen pauschal zum Nulltarif anbieten. Die MVV GmbH müsste auf das anfallende Beförderungsentgelt verzichten, da keine Möglichkeit einer pauschalen Erstattung durch die Stadt Unterschleißheim besteht. Nach wie vor müssen Fahrgäste daher bei Fahrten mit den MVV-Buslinien 202, 215, 218, 219, 299, 772 eine Fahrkarte lösen und entwerten.
Im Rahmen des Projekts aus dem Bürgerhaushalt erfolgt keine Erstattung von Abos und Zeitkarten für den MVV. Alle Informationen rund um die Kostenerstattung von Abos und Zeitkarten finden Sie auf den Seiten zur „Landkreis-Flat “.
Die MVV-Buslinie 291 (Dachau S R - Oberschleißheim S - Unterschleißheim S West) und 771 (Lohhof-S-Süd – Haimhausen – Kammerberg – Petershausen-S-R) verfügen lediglich über zwei bzw. eine Haltestellen im Stadtgebiet und sind daher nicht Bestandteil der Kostenerstattung.
Die Umsetzung des Projekts erfolgt im Rahmen des Bürgerhaushalts 2020 und dem hierfür bereitgestellten Budget. Daher ist die Kostenerstattung zunächst auf einen Probezeitraum von einem Jahr bzw. bis zur Ausschöpfung des Budgets begrenzt, bevor erneut über eine Fortführung entschieden wird. Der Bürgerhaushalt finanziert nur einmalige Ausgaben und kann keine wiederkehrende oder fortlaufende Finanzierung übernehmen.
Die MVV GmbH bietet Einzelfahrkarten und Streifenkarten nicht als MVV-OnlineTicket an. Daher umfasst die Kostenerstattung zwar MVV-HandyTickets, jedoch keine MVV-OnlineTickets, die zwar digital erworben, jedoch ausgedruckt mitgeführt werden müssen.